Weihnachtsgeld 08

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24.11.2008 Einen Anspruch haben nur Mitglieder aus dem Tarifvertrag andere Anspruchsformen wie Arbeitsvertrag oder Betriebliche Übung haben ihre Tücken

Immer noch glauben viele Beschäftigte, das Weihnachtsgeld müsse per Gesetz vom Arbeitgeber bezahlt werden - Irrtum. Nur die Tarifverträge der IG-Metall verleihen einen Anspruch ohne Wenn und Aber - übrigens auch für Kranke und, anteilig, auch für solche Beschäftigte, die in diesem Jahr in ein ruhendes Arbeitsverhältnis übergewechselt sind. Rentner, die in diesem Jahr ausgeschieden sind, erhalten es in voller Höhe, wenn sie Mitglied der IG-Metall sind.

Über weitere Zweifelsfragen informiert der Anhang, oder die IG-Metall Verwaltungsstelle in Heidelberg unter 06221 / 98 24 0

Anhang:

Kurz und Bündig

Kurz und Bündig

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Letzte Änderung: 18.03.2013