Umweg kostete Versicherungsschutz

Ein kleiner Umweg kann teuer werden

05.10.2008 Grundsatz der Wegeunfallversicherung (leider) bestätigt

Wer auf dem Weg zur Arbeit einen Umweg fährt, um zu tanken, läuft nach herrschender Rechtsprechung Gefahr, bei einem Unfall seinen Versicherungsschutz zu riskieren. Eine 26-jährige Frau war auf dem Weg zur Arbeit mit ihrem Auto verunglückt. Weil sie nicht den direkten Weg gefahren war, lehnte die Berufsgenossenschaft die Anerkennung als Arbeitsunfall ab. Der Unfall habe sich nicht auf dem versicherten Weg ereignet. Die Sozialrichter in Darmstadt bestätigten diese Argumentation mit der Begründung:

Zitat aus dem Darmstädter Urteil

"Ein vom Versicherten eingeschlagener Weg, der nicht nur unbedeutend länger ist als der kürzeste Weg, ist als unmittelbarer Weg anzusehen, wenn der Versicherte aus objektiv nachvollziehbaren betriebsbezogenen Gegebenheiten vom an sich kürzesten Weg abweicht, z.B. um eine verkehrstechnisch schlechte Wegstrecke zu umgehen oder eine weniger verkehrsreiche oder schneller befahrbare Straße zu benutzen. Kein Versicherungsschutz besteht, wenn der längere Weg wesentlich allein aus eigenwirtschaftlichen Gründen eingeschlagen wird. Lässt sich nicht feststellen, ob der Umweg im inneren Zusammenhang mit dem Weg nach dem Ort der Tätigkeit stand, besteht kein Versicherungsschutz."

Die Arbeitnehmer sind damit zwar nicht nur auf dem kürzesten Weg zur Arbeit versichert. Aber für den Umweg müsse es nachvollziehbare, betriebsbezogene Gründe geben. Tanken gehört nach diesem Urteil nicht dazu.

LSG Darmstadt vom 20. Mai 2008 - L 3 U 195/07. Vergleiche auch Urteil des Bundessozialgerichts -BSG- vom 11. September 2001, Az.: B 2 U 34/00 R.

Anhang:

Urteil des LSG Darmstadt

Urteil des LSG Darmstadt

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Letzte Änderung: 18.03.2013