Das ArbG Ludwigsburg vertagt sich
Heute war nach Düsseldorf, Dresden und Darmstadt der 4. Gerichtstermin zu der Frage, welche Folgen die am 1.4.2008 erfolgte Verschmelzung der SAP Deutschland AG & Co.KG mit der SAP SI AG auf die Struktur der zukünftigen Betriebsratsarbeit in der SAP Deutschland hat.

Konkret ging es um den Regionalbetriebsrat in Freiberg a. Neckar. Wider Erwarten hat das Gericht in Baden-Württemberg eine 3. Variante als Ergebnis hervorgebracht: Nach 2 Mal "pro örtlichem Betriebsrat" (ArbG Düsseldorf für Ratingen und ArbG Darmstadt für Bensheim) und einmal "pro-UBR" (ArbG Dresden) gab's diesmal ein "weder-noch". Der Richter Rodehau ließ zwar durchblicken, dass die von SAP D und dem unternehmensweiten Betriebsrat in Walldorf (UBR) am 21.2.2008 eilig kurz vor der Verschmelzung abgeschlossene Struktur-Betriebsvereinbarung kaum Bestand haben dürfte für die bestehenden örtlichen Betriebsräte. Daraus würde folgen, dass der UBR/Walldorf die 6 örtlichen Betriebsräte aus der ehemaligen SAP SI AG nicht aus dem Amt drängen kann. Aber einen sofortigen Beschluss aus dem heutigen Verfahren traute sich das ArbG Ludwigsburg noch nicht zu. Ein erstinstanzlicher Beschluss wird erst am 19.9.08 (15:00 Uhr) erfolgen. Also heißt es abwarten, welche Haltung mit welcher Begründung das Gericht Ludwigsburg einnimmt.
Zur Erinnerung
- 1. Beschluss des ArbG Düsseldorf am 12.6.08 (AktZ: 6 BV 58/08)
- 2. Beschluss des ArbG Dresden am 19.6.2008 (AktZ: 5 BV 25/08)
- 3. Beschluss des ArbG Darmstadt am 6.8.08 (AktZ: 1 BV 5/08)
Was folgt aus den bisherigen Verfahren?
Die SAP Leitung wäre gut beraten, die 6 örtlichen Betriebsräte Bensheim, Freiberg a. Neckar, Dresden, Hamburg, München und Ratingen/Düsseldorf endlich wieder rechtmäßig in die Tagesarbeit einzubeziehen, wenn sie nicht weitergehende Klagen auf sich nehmen möchte. Auch die von SAP D HR ausgesprochenen Abmahnungen der BR-Mitglieder der vormaligen SAP SI AG "wegen unzulässiger Betriebsratsarbeit" müssen endgültig aus den Personalakten verschwinden. Das Management von SAP Deutschland läuft obendrein Gefahr, dass aktuelle mitbestimmungspflichtige Angelegenheiten und personalpolitische Entscheidungen mit dem "falschen" Betriebsrat abgestimmt werden und somit rechtsunwirksam sind. Die daraus resultierenden Rechtsstreitigkeiten können zu erheblichen Unsicherheiten und Folgekosten führen.
Wie geht's weiter?
Die nächsten beiden örtlichen Gerichtsverfahren München und Hamburg werden Ende September bzw. Ende Oktober stattfinden. Im Oktober beginnt auch das erste Verfahren der 2. Instanz, dem Landesarbeitsgericht. Diese Instanz wird hoffentlich weitere Klarheit bringen. Wir werden die Unterstützung der örtlichen Betriebsräte der vormaligen SAP SI AG auch bei diesen Verfahren sicherstellen. Hier sind die absehbaren Termine:

- Am 24.9.08 in München um 11:45 Uhr (AktZ: 33a BV 194/08) - das Verfahren war ursprünglich auf den 26.8. terminiert, wurde aber kurzfristig "aus dienstlichen Gründen" von Amts wegen in den Sept. verschoben
- Das Verfahren in Hamburg wurde jetzt abermals verschoben und auf den 29.10.08 - 14:00 Uhr vorverlegt (AktZ: 13 BV 13/08).
Weitere Termine kommen jetzt durch die diversen Beschwerden gegen Beschlüsse der ersten Instanz in den 6 Bundesländern hinzu. Hier die nächsten vier Termine bei den Landesarbeitsgerichten:
- Am 16.10.08 beginnt das erste Beschwerdeverfahren vor dem LAG Nordrhein-Westfahlen in Düsseldorf um 11:00 Uhr (11 TaBV 105/08; 6 BV 58/08)
- Am 5.11.08 startet die Beschwerde des GBRs der vormaligen SAP SI AG in Mannheim gegen den unverständlichen Beschluss der Mannheimer Richterin, die einzelnen Prozesse von Mannheim weg an die 6 SAP-Standorte zu verlegen (10:30 - AktZ: 12 TaBV 10/08; 15 BV 1/08).
- Am 11.12.08 folgt das Beschwerdeverfahren mit der gleichen Zielsetzung - ebenfalls in Mannheim - aber von der Arbeitgeberseite aus (14:00 Uhr - AktZ: 19 TaBV 04/08; 15 BV 1/08)
- Am 27.2.09 beginnt das Beschwerdeverfahren vor dem LAG Sachsen in Chemnitz um 11:00 Uhr (2 TaBV 24/08; 5 BV 25/08).
Die 3 bisherigen Beschlüsse sind noch nicht rechtskräftig. Da wir erklärtermaßen wollen, dass auch die SAP Belegschaft gut und rechtssicher auf der Basis des Betriebsverfassungsgesetzes vertreten wird, werden wir die rechtlichen Schritte der örtlichen Betriebsräte der vormaligen SAP SI AG durch alle Gerichte und Instanzen mit Rat und Tat unterstützen.
Links:
6.8.2008 - Auch das ArbG Darmstadt gibt uns Recht
12.6.2008 - Beschluss: BR-Ratingen bleibt im Amt
6.06.2008 - SAP Deutschland steht vor einer Prozesslawine
25.4.2008 - SAP spielt sich als Richter auf
19.2.2008 - BR-Arbeit: Zentral oder örtlich
Was ist ein Übergangsmandat? " § 21a BetrVG "
Berufung, Beschwerde im Arbeitsgerichtsverfahren, § 8 Arbeitsgerichtsgesetz
Das Arbeitsrecht und die Arbeitsgerichtsbarkeit in Deutschland
Letzte Änderung: 18.03.2013