Ausbildungsbeihilfen steigen
Die Berufsausbildungsbeihilfe (kurz BAB) wird gezahlt, wenn jemand eine berufliche Erstausbildung macht oder an einer berufsvorbereitenden Maßnahme teilnimmt. Wer deshalb von Zuhause ausziehen muss, weil der Ausbildungsort zu weit
entfernt ist, kann bei der Bundesagentur für Arbeit einen Antrag auf die Beihilfe stellen.
Bei besonderen Lebensumständen von Jugendlichen, wie z. B. Heirat oder mindestens einem Kind, kann die Beihilfe auch gewährt werden, wenn das Elternhaus in der Nähe der Ausbildungsstätte liegt.
Diese Beihilfe wird nun vom 1. August 2008 an um 10 % angehoben. Wer diese Unterstützung schon bekommt, dass sind in Heidelberg rund 500 junge Menschen, erhält die Anpassung automatisch.
Auch das Ausbildungsgeld wird um 10 % steigen. Dies ist eine Leistung ausschließlich für behinderte Menschen und soll zur Sicherung des Lebensunterhaltes dienen.
Wir haben im Internet einen Beihilfenrechner zur Verfügung gestellt, mit dem Ihr Eure etwaigen Ansprüche vorab errechnen könnt. Hier ist die Anpassung um 10 % noch nicht enthalten.
Letzte Änderung: 18.03.2013