SAP spielt sich als Richter auf
SAP läutet die nächste Runde zum Thema: "BR-Arbeit: Zentral oder örtlich" ein.
Jetzt wird es rechtlich ganz verworren bei SAP Deutschland: Bei der der aktuellen Verschmelzung der SAP SI AG auf die SAP Deutschland AG & Co.KG (SAP Deutschland) ist beim Thema der Betriebsratszuständigkeit ein vorhersehbares
massives rechtliches Problem aufgetreten. Mit Sitz in Walldorf hat SAP Deutschland einen einzigen zentralen sog. unternehmenseinheitlichen Betriebsrat (UBR) - was deutlich eine Ausnahmeregelung in der BR-Struktur darstellt, die nur dann
zulässig ist, wenn anders kein Betriebsrat zustande kommt. In der SAP SI waren vor der Verschmelzung zum 1.4.2008 sechs örtliche Betriebsräte im Amt (Dresden, Bensheim, Freiberg, Hamburg, München und Ratingen), die
bundesweit durch einen sog. Gesamtbetriebsrat vertreten wurden. Dies ist die vom Betriebsverfassungsgesetz gewollte BR-Struktur, denn nur lokal verfügbare, betriebsnahe Betriebsräte können standortspezifische Anliegen der
ArbeitnehmerInnen vor Ort wirksam vertreten. Die Möglichkeit des persönlichen Kontakts zwischen Belegschaft und Betriebsratsmitgliedern ist erheblich besser, wenn die BR-Mitglieder "vor Ort" ihrer Tätigkeit nachgehen. SAP
hat nun den örtlichen Betriebsräten gegenüber erklärt, sie seien nicht weiter im Amt, sondern sie besäßen allenfalls ein Restmandat. Obwohl die Betriebsräte seit März Verfahren bei Arbeitsgerichten
angestrengt haben, um die Rechtsfrage klären zu lassen, hat die Unternehmensleitung jetzt bereits schriftliche Abmahnungen an die Betriebsratsvorsitzenden verteilt, obwohl diese lediglich ihr gesetzliches Mandat ausüben
wollten.
weiteres unter : http://www.sapler.igm.de/news/meldung.html?id=14478
Letzte Änderung: 18.03.2013