Lidl ist kein Einzelfall

Kamera

27.03.2008 Gestern wurde durch das Magazin "Stern" ein weiterer Skandal beim schwäbischen Lebensmittelkonzern "Lidl" aufgedeckt.

In dem vorliegenden Fall kam die Bespitzelung von Beschäftigten durch Detektive und Überwachungskameras ans Licht. Die sonst auf wenig öffentlichliche Präsenz bedachte Stiftung kam schon mal wegen ihrem eigenartigen Gebaren im Herbst 2005 in die Schlagzeilen. Damals wurde die Filiale in Calw trotz guter Umsatzzahlen und Gewinne geschlossen. In dieser Filiale gab es eine gewerkschaftlich organisierte Belegschaft und eines der wenigen Betriebsratsgremien im Konzern.

Die Überwachung von Arbeitnehmern ist kein Einzelfall. Auch in der Region Heidelberg haben Mitglieder der IG Metall Fälle von "Arbeitnehmerüberwachung" durch festinstallierte und internetfähige Kameras der IG Metall gemeldet. In einem Fall ist die IG Metall Heidelberg mit dem Mitglied gegen diese Beschneidung seines im Grundgesetz festgeschriebenen Persönlichkeitsrechts (Artikel 1 Abs. 1 GG) vorgegangen und hat gewonnen. Die Kameras mussten wieder abmoniert werden.

Die Videoüberwachung am Arbeitsplatz ist nur in ganz wenigen Ausnahmefällen erlaubt und die Gründe müssen schwerer wiegen als die Wahrung der Persönlichkeitsrechte von Arbeitnehmern. Im Schalterbereich von Banken bleibt es zum Beispiel nicht aus, dass Kolleginnen und Kollegen bei ihrer Arbeit mit den Bankkunden gefilmt werden. Allerdings sind auch hier sehr enge richterliche Grenzen einzuhalten und dient nachweislich der Sicherheit von Bank und Personal.

Falls Mitglieder der IG Metall von Video- oder einer anderen Art von Überwachung betroffen sind, können sie sich jederzeit bei Ihrer IG Metall melden und prüfen lassen, ob es sich hierbei um einen Verstoß gegen die Wahrung ihrer Persönlichkeitsrechte handelt. Wir beraten Euch gerne.

Letzte Änderung: 18.03.2013