"Arbeitgeber provozieren Warnstreik"

Logo TB

26.02.2008 In der Tarifverhandlung der West-deutschen Textil- und Bekleidungsindustrie legten die Arbeitgeber kein verbessertes Angebot vor. Ohne neuen Termin wurde die Verhandlung unterbrochen.

Darmstadt - Die Tarifverhandlungen für die westdeutsche Textil- und Bekleidungsindustrie sind am Montagnachmittag nach der dritten Runde ohne Festsetzung eines neuen Termins unterbrochen worden. "Die Arbeitgebervertreter haben kein verbessertes Angebot vorgelegt und sich in keinster Weise bewegt," sagte IG Metall-Verhandlungsführer Michael Jung am Montag in Darmstadt. "Mit ihrem Verhalten spitzen sie den Tarifkonflikt zu und provozieren Warnstreiks." Die starre Haltung der Arbeitgeber werde in den kommenden Tagen in den Betrieben beraten. "Nach Ende der Friedenspflicht werden die Beschäftigten ihren Unmut in unterschiedlicher Form zum Ausdruck bringen", kündigte Jung an. Die Friedenspflicht endet am 29. Februar.

Das am 13. Februar vorgelegte erste Angebot hatte die IG Metall als "völlig unzureichend" zurückgewiesen: Mit 2,2 Prozent ab dem 1. März 2008 für 14 Monate und weiteren 1,8 Prozent ab 1. Mai 2009 für zehn Monate hätten die Beschäftigten weniger in der Tasche als vorher. Das Angebot spiegele weder die Preissteigerungs noch die Produktivität der Branche wider. Zudem sollten die angebotenen individuellen Einmalzahlungen von 0,5 Prozent verringert oder gestrichen werden können.

Jung wies darauf hin, dass auf Grund der industriellen Verflechtungen bei möglichen Arbeitsniederlegungen in der Textilindustrie mit Auswirkungen auf andere Wirtschaftszweige zu rechnen sei. "Ohne textile Vliese laufen keine Rotationsmaschinen, ohne Textilmatten geht nichts im Deich- und Straßenbau, ohne textile Produkte wird kein Airbus fertig gestellt und es läuft vor allem kein Auto vom Band," sagte Jung. Gleichzeitig wies er darauf hin, dass die IG Metall kein Interesse an einer Eskalation habe und eine schnelle Lösung anstrebe. "Vorausgesetzt die Arbeitgeber bewegen sich, dies liegt jetzt in ihrer Hand".

Letzte Änderung: 18.03.2013