Kündigung aller Tarifverträge

Bild aus einer KFZ-Werkstatt

28.11.2007 Arbeitgeberverband Baden-Württemberg kündigt alle Tarifverträge im KFZ-Handwerk

Die Argumentation die Festlegung von Mindeststandards scheint durch die hohe Reglungsdichte in einigen Fällen geradezu ins Gegenteil verkehrt.
Sie brauchen mehr Flexibilität bei der Gestaltung der Arbeitsbedingungen. Man kann sich schon denken, wie diese Flexibilität aussehen soll.
Aber nun zu uns Kolleginnen und Kollegen, was kann dies im schlimmsten Fall für unsere KollegInnen bedeuten.
- Keine einheitlichen Lohn- und Gehaltsreglungen.
- Nur noch gesetzlicher Kündigungsschutz.
- Nur noch gesetzliche Arbeitszeitreglung (48 Std./Woche)
- Gesetzlicher Urlaub 24 Tg. bei 6 Tage / Woche
- Früheres Ende der Altersteilzeit
- Reglungen für die Auszubildenden sind nicht mehr vorhanden

Hier müssen wir unsere KollegInnen unterstützen.

Letzte Änderung: 20.03.2013