KFZ Handwerk

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23.11.2007 Arbeitgeber kündigen alle Tarifverträge im Kfz-Handwerk

Nach 60 Jahren Tarifpartnerschaft haben die Arbeitgeber alle Tarifverträge für das Kfz-Handwerk in Baden Württemberg gekündigt. Gleichzeitig teilte der "Verband des Kraftfahrzeuggewerbes BaWü e.V." in seinem Kündigungsschreiben vom 22.11.2007 die Aufgabe seiner Tarifzuständigkeit und damit auch das Ende seiner Tariffähigkeit mit.

Das "historische" Kündigungsschreiben kann hier als Anlage abgerufen werden.

Anmerkung: Die Kündigung eines Tarifvertrags heißt nicht, dass der Tarifvertrag ab sofort ungültig ist! Ein gekündigter Tarifvertrag wird erst ungültig, wenn ein neuer Tarifvertrag abgeschlossen wurde, siehe Tarifvertragsgesetz - Paragraf 4, Abs. 5. Mit wem die IG Metall jetzt aber einen neuen Tarifvertrag abschließen kann, muss noch geklärt werden.

Für Betriebsräte ist auch besonders wichtig, dass die betriebliche Mitbestimmung gemäß § 87 BetrVG nach wie vor nicht wahrgenommen werden kann, solange ein Tarifvertrag gilt. Dort heißt es im Paragraf 1: Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, in folgenden Angelegenheiten mitzubestimmen (...). Also entfällt die Mitbestimmung, wenn ein Gesetz oder ein Tarifvertrag vorhanden ist. Lediglich bei Tarifverträgen mit einer sog. Öffnungsklausel sind ergänzende Betriebsvereinbarungen erlaubt. Aber hier ist der § 5 Absatz 3 des TVG ist zu beachten.

Die Bezirksleitung von Baden Württemberg wird noch eine gesonderte Stellungnahme zur Tarifsituation im Kfz-Handwerk BaWü erarbeiten, die wir dann unverzüglich ins Netz stellen.

Anhang:

Kündigungschreiben

Kündigungschreiben

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Letzte Änderung: 20.03.2013