Der Nebel lichtet sich etwas

Wissen ist Macht - Es ist nie zu früh, Bescheid zu wissen

02.10.2007 Die Integration der SAP SI AG in die SAP LGD bzw. SAP AG steht bevor

Die zuständige Leitung hat jetzt am 1.10.2007 alle Mitarbeiter in einer Vorabinformation über den Stand der rechtlichen Verschmelzung der beiden Organisationen SAP Deutschland AG & Co. KG und SAP SI AG informiert (weitere Informationen zur Verschmelzung siehe auch unsere Linkliste 29.6.07).

Demnach wird die beschlossene Integration der SAP SI AG mit der SAP Deutschland voraussichtlich Anfang April 2008 erfolgen und Ende Mai 2008 abgeschlossen sein. Rechtlich wirksam wird die Verschmelzung erst mit der Eintragung in das Handelsregister (der genaue Termin für diese Eintragung ist noch offen).

Einseitige Zusage, ja aber . . .

Die Leitung sagt in diesem Zusammenhang zu, dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der SAP SI AG je nach aktuellem Tätigkeitsfeld und internem Kooperationspartner von der SAP AG, der SAP Hosting oder der SAP Deutschland übernommen werden.

Diese Garantie ist schon mal eine große Beruhigung. Sie ist aber nur eine einseitige Zusage. Besser wäre, wenn der Betriebsrat darüber mit der SAP-Leitung eine verlässliche Vereinbarung abschließen würde (Stichwort: Interessenausgleich über die Betriebsänderung). Auch von einer genauen Information ist diese einseitige Zusage noch meilenweit entfernt. Wir raten daher allen MitarbeiterInnen, sich mit Fragen zu ihrem zukünftigen Arbeitsplatz (und letztendlich auch zu ihrem zukünftigen Arbeitgeber - SAP AG, SAP Hosting oder SAP LGD) an ihre Betriebsräte bei der SAP AG, der SAP LGD und an die einzelnen Betriebsräte der SAP SI AG zu wenden. Der Betriebsrat der SAP AG verhandelt gerade über eine Auswahlrichtlinie bei Versetzungen gem. § 95 BetrVG. Eine solche Auswahlrichtlinie kann bei internen Versetzungen eine gute Unterstützung für die betroffenen MitarbeiterInnen sein.

Rechtzeitige und umfassende Information ist wichtig

 Rechtzeitige und umfassende Information ist wichtig

Da die Betriebsräte bei Versetzungen und Betriebsänderungen (um die dreht es sich hier gemäß 111 BetrVG) schon in der Planungsphase vom Arbeitgeber zu informieren sind, dürften sie noch am ehesten verlässliche Auskunft über die konkrete Zukunft geben können. Bei den Versetzungen selbst haben die einzelnen Betriebsräte ein Mitbestimmungsrecht (§ 99 BetrVG). Es ist für den einzelnen Arbeitnehmer schon von entscheidender Bedeutung, wenn sich der Vorgesetzte, der Arbeitsinhalt oder der Ort der Arbeitserbringung ändert. Um die gesetzlich verankerten Gestaltungsrechte im Interesse der MitarbeiterInnen wahrnehmen zu können, sind die Betriebsräte "rechtzeitig" und "umfassend" zu informieren. Also lohnt es sich, die Betriebsräte frühzeitig zu kontaktieren, um zu erfahren, was die Arbeitnehmervertreter in Erfahrung gebracht haben. Umgekehrt dürfte es auch für die Betriebsräte interessant sein, gezielte Informationen aus der Belegschaft zu erhalten.

Letzte Änderung: 20.03.2013