Lexikon deiner Rechte 15

Wann kommt die Freizeit

21.09.2015 Überstunden - musst du sie machen?

Das Jugendarbeitsschutzgesetz verbietet Überstunden für alle unter 18 Jahren. Konkret: Jugendliche dürfen grundsätzlich nicht länger als 8 Stunden täglich beschäftigt werden, maximal 40 Stunden wöchentlich (siehe § 8 JArbSchG) und zwar werktäglich regelmäßig nur zwischen 6 und 20 Uhr (siehe § 13 JArbSchG). Das vollständige Jugendarbeitsschutzgesetz findest Du im Anhang zu dieser Meldung.

Nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit dürfen Jugendliche nicht vor Ablauf einer ununterbrochenen Freizeit von mindestens 12 Stunden beschäftigt werden.

Manchmal sind Überstunden aber notwendig, um alles zu lernen, was zu deinem Beruf gehört. Ein Beispiel: Die Maschine, an der du arbeitest, ist täglich von 7.00 Uhr bis 15.30 Uhr in Betrieb. Erst nach halb vier kann dir dein Ausbilder zeigen, wie man sie instand hält. In diesem Fall kommst du an Überstunden nicht vorbei. Aber Achtung: Diese Arbeitszeit muss wieder durch Freizeit ausgeglichen werden!

Auch das Vorarbeiten für einen freien Tag zwischen Feiertagen ist erlaubt, aber maximal eine halbe Stunde täglich.

Wenn du über 18 bist, kommt Mehrarbeit häufiger vor. Oft regeln Tarifverträge, ob in deinem Betrieb Überstunden erlaubt sind und ob du dafür Geld oder Freizeit bekommst. Hier kann die JAV und/oder der Betriebsrat Auskunft geben.

Letzte Änderung: 31.08.2015