Lexikon Deiner Rechte 24

Fundstelle Betriebsverfassungsgesetz

02.10.2015 Übernahme nach der Ausbildung - wer muss übernommen werden?

Wie geht's nach deiner Ausbildung weiter?

Gesetzliche Regelungen für die Übernahme gibt es nur für Jugend- und Auszubildendenvertreter/-innen (JAVis): Wenn du als JAVi im Betrieb bleiben willst, musst du übernommen werden.

Aber in vielen Branchen gibt es tarifvertragliche Regelungen für die Übernahme. 2012 hat die IG Metall die rechtliche Situation für Ausgelernte entscheidend verbessert. Etwa in den Branchen der Metall- und Elektroindustrie, der Eisen- und Stahlindustrie, der Holz- und Kunststoffindustrie sowie in vielen Handwerksbranchen. In Betrieben, in denen diese Tarifverträge gelten, haben Azubis, die ab 2013 ihre Ausbildung beenden und IG Metall-Mitglied sind, den Anspruch, unbefristet übernommen zu werden.

Um den Anspruch durchsetzen zu können, ist es zunächst wichtig, dass es im Betrieb einen Betriebsrat gibt. Dieser stellt gemeinsam mit dem Arbeitgeber den Personalbedarf fest und plant, wie viele Ausgelernte in ein festes Arbeitsverhältnis übernommen werden können. Wenn nach dieser Personalbedarfsplanung feststeht, dass eine unbefristete Übernahme möglich ist, besteht für die Azubis auch ein Anspruch darauf.

Aber auch wenn der Betrieb über den Bedarf hinaus ausbildet, haben Ausgelernte einen tariflichen Anspruch darauf, mindestens für ein Jahr beschäftigt zu werden - es sei denn, Betriebsrat und Arbeitgeber haben dazu etwas anderes vereinbart. Frag Deinen Betriebsrat, Deine Jugendvertretung oder Deine IG Metall vor Ort.

Das eine Jahr Übernahme ist wichtig, weil Du Erfahrungen auch über Deinen erlernten Beruf hinaus sammeln kannst. Zudem ist nach diesem Jahr zumindest ein Anspruch auf sechs Monate Arbeitslosengeld entstanden, wenn Du nicht weiterbeschäftigt werden solltest. Dann wirst du als Azubi für sechs oder zwölf Monate übernommen. Einen Rechtsanspruch darauf hast du aber nur, wenn du Mitglied der IG Metall bist!

Also: Erkundige dich frühzeitig, ob deine Übernahme gesichert ist!

Letzte Änderung: 31.08.2015