Lexikon Deiner Rechte 38

Die Erstuntersuchung

01.10.2007 Ärztliche Untersuchungen - musst du sie machen lassen?

Unter 18? Dann musst du dich vor deiner Ausbildung von einem Arzt oder einer Ärztin untersuchen lassen und deinem Betrieb eine Bescheinigung darüber vorlegen.

Die zweite Untersuchung wird am Ende deines ersten Ausbildungsjahres fällig. Sie dient zur Kontrolle, ob deine Ausbildung oder bestimmte Arbeiten deiner Gesundheit schaden. Auch diese Untersuchung musst du dir von deinem Arzt bescheinigen lassen.

Diese Untersuchungen sind Pflicht. Achtung: Der zweite Check sollte frühestens nach neun und spätestens nach zwölf Monaten stattfinden!

Die genauen Vorschriften kannst du in den Paragrafen 32 und 33 des Jugendarbeitsschutzgesetzes nachlesen, siehe Linkliste.

Letzte Änderung: 22.03.2013