Lexikon Deiner Rechte 37
Eine gelangt bekommen? Kommt zwar heute nicht mehr oft vor, aber trotzdem: Vom Klaps auf den Kopf über's Watschen bis zur ordentlichen Tracht Prügel - die körperliche Züchtigung von Jugendlichen im Betrieb (egal wie
sie daherkommt) ist verboten und sie ist als Körperverletzung strafbar. Ganz egal, ob es sich um einen "Klaps" handelt oder um Schlimmeres. Und wenn es doch passiert? Sofort den Betriebs-/ Personalrat oder die JAV informieren.
Siehe auch § 31 Jugendarbeitsschutzgesetz.
Letzte Änderung: 22.03.2013