Lexikon Deiner Rechte 37

Mit Prügelstrafe erzieht man keine Demokraten

01.10.2007 Züchtigung - ist das erlaubt?

Eine gelangt bekommen? Kommt zwar heute nicht mehr oft vor, aber trotzdem: Vom Klaps auf den Kopf über's Watschen bis zur ordentlichen Tracht Prügel - die körperliche Züchtigung von Jugendlichen im Betrieb (egal wie sie daherkommt) ist verboten und sie ist als Körperverletzung strafbar. Ganz egal, ob es sich um einen "Klaps" handelt oder um Schlimmeres. Und wenn es doch passiert? Sofort den Betriebs-/ Personalrat oder die JAV informieren.
Siehe auch § 31 Jugendarbeitsschutzgesetz.

Letzte Änderung: 22.03.2013