Lexikon Deiner Rechte 21

Gesetze, Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen brechen Weisungsrecht

29.09.2015 Weisungen - welche musst Du befolgen?

An den Anweisungen deiner Ausbilder führt kein Weg vorbei - solange sie im Zusammenhang mit deiner Ausbildung stehen. Auch andere Personen können dir gegenüber weisungsberechtigt sein, zum Beispiel der Kollege oder die Kollegin, die für den Arbeitsschutz zuständig ist. Alle Weisungen, die nichts mit deiner Ausbildung zu tun haben, sind allerdings unzulässig.

Und eins muss immer bedacht werden: Dort wo Gesetze gelten, z.B. das Berufsbildungsgesetz oder das Betriebsverfassungsgesetz, dürfen Weisungen oder Anweisungen des Arbeitgebers diesen Vorschriften nicht widersprechen. So kann der Arbeitgeber dir z.B. nicht verbieten, eine Betriebsversammlung zu besuchen oder zum Betriebsrat oder zur JAV zu gehen. Dasselbe gilt, wenn in deinem Betrieb ein Tarifvertrag besteht oder für bestimmte Bereiche Betriebsvereinbarungen mit dem Arbeitgeber abgeschlossen wurden. Alle diese Schutzgesetze und Vereinbarungen setzen das Weisungsrecht des Arbeitgebers außer Kraft.

Deshalb solltest du dich auch in deinem Betrieb darüber informieren, welche Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen für dich gültig sind, denn Wissen ist Macht.

Letzte Änderung: 31.08.2015