Lexikon Deiner Rechte 32

Soldat: Sein oder nicht sein, das ist die Frage

30.09.2007 Wehrdienst und Zivildienst - musst du das machen?

Du kannst du dich für deine Ausbildung vom Wehr- oder Zivildienst zurückstellen lassen. Nach der Ausbildung ist noch mal ein Aufschub möglich, und zwar dann, wenn du einen befristeten Arbeitsvertrag bekommst (sechs oder zwölf Monate). Dafür musst du vier Monate vor dem Ende deiner Ausbildung einen Antrag an dein zuständiges Kreiswehrersatzamt stellen - auch wenn du den Arbeitsvertrag noch nicht hast, denn du kannst ihn nachreichen.

Achtung: Du hast keinen Rechtsanspruch darauf, dass deine Einberufung noch einmal aufgeschoben wird! Die Kreiswehrersatzämter sollen deinen Antrag zwar wohlwollend prüfen, aber sie können ihn auch ablehnen.

Wenn du in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen wirst, musst du sofort antreten, aber du hast ein Rückkehrrecht in deinen Betrieb. Ein festes Arbeitsverhältnis darf wegen einer Einberufung nicht gekündigt werden!

Wenn du vor deiner Ausbildung das Abitur oder Fachabitur gemacht hast, kannst du deine Einberufung nicht weiter aufschieben.

Letzte Änderung: 22.03.2013