Lexikon deiner Rechte 14

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18.09.2015 Tarifvertrag - was ist das?

In Deutschland können sich ArbeitnehmerInnen zu Gewerkschaften zusammenschließen und Arbeitgeber können Verbände bilden. Dies ist ein Grundrecht und wird durch Artikel 9 des Grundgesetzes geschützt (siehe Anmerkung). Diese Wirtschaftsvereinigungen können selbständig, d.h. ohne dass sich der Staat oder Politiker einmischen (dürfen), die aktuellen Arbeitsbedingungen aushandeln. Diese Verhandlungsfreiheit nennt man "Tarifautonomie". Das Ergebnis solcher "Tarifverhandlungen" zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeber(verbänden) sind sogenannte Tarifverträge (die Schriftform ist Pflicht). Tarifverträge sind verbindliches Recht, d.h. sie dürfen nicht unterlaufen werden. Somit schützen Tarifverträge vor Willkür im Arbeitsleben und fördern das Gerechtigkeitsempfinden.

Tarifverträge regeln zum Beispiel:

  • Lohn, Gehalt und Ausbildungsvergütungen
  • Zulagen und Zuschläge (z.B. für Überstunden, Nachtarbeit)
  • Urlaubsdauer und Urlaubsentgelt
  • Die Dauer der monatl. / wöchentl. / täglichen Arbeitszeit
  • Ausbildungs- und Weiterbildungsgrundsätze

Tarifverträge sind somit eine sehr wichtige Ergänzung zu den Gesetzen für die Arbeitswelt (Arbeitsrecht, Jugendschutzgesetz, Berufsbildungsgesetz etc.). Die Gesetze legen nämlich nur die Mindeststandards fest.

Tarifverträge werden für einen bestimmten Zeitraum abgeschlossen (1 Jahr oder mehr) und gelten immer nur für eine bestimmte Branche (z.B. Metall- und Elektrobranche, dazu zählt auch die Softwareindustrie) und für ein bestimmtes Tarifgebiet (z.B. Baden-Württemberg).

-------- Anmerkung -----------

Das Grundgesetz

Grundgesetz Art 9 Abs. 3
Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet. Abreden, die dieses Recht einschränken oder zu behindern suchen, sind nichtig, hierauf gerichtete Maßnahmen sind rechtswidrig.

Letzte Änderung: 29.09.2015