Lexikon Deiner Rechte 29

Guter Rat muss nicht teuer sein, IG Metall

29.09.2007 Prüfung - welche musst Du machen?

Für Azubis gibt es zwei Prüfungen: die Zwischenprüfung und die Abschlussprüfung.

Die Zwischenprüfung dient als Kontrolle für deinen Ausbildungsstand. In manchen Ausbildungsberufen zählt das Ergebnis deiner Zwischenprüfung auch für deine Abschlussnote. Hier spricht man auch von vorgezogener Abschlussprüfung, siehe auch § 43 und § 44 im Berufsbildungsgesetz in der Linkliste.

Zur Abschlussprüfung wirst du nur zugelassen, wenn du:

o deine Ausbildungszeit vollendet hast
o die Zwischenprüfung bestanden hast
o dein Berichtsheft vollständig vorlegen kannst;

Wenn du gut genug bist, kannst du die Abschlussprüfung auch vorziehen. Musst du die Abschlussprüfung wiederholen, verlängert sich deine Ausbildung bis zum zweiten Versuch.

Letzte Änderung: 22.03.2013