Lexikon deiner Rechte 12

Deine Ausbildung beginnt mit der Probezeit

16.09.2015 Probezeit - wofür gibt es sie?

Hast du dich für die richtige Ausbildung entschieden? Bist du dafür auch geeignet? Um das herauszufinden, dafür gibt es die Probezeit (mindestens einen, maximal vier Monate). In dieser Zeit kannst du dein Ausbildungsverhältnis jederzeit von heute auf morgen und ohne Begründung kündigen. Die Kündigung muss aber trotzdem schriftlich sein (§22 Berufsbildungsgesetz).

Das Ausbildungsverhältnis vorzeitig kündigen kann aber auch dein Arbeitgeber in der Probezeit! Eine einmal vereinbarte Probezeit darf der Arbeitgeber jedoch nicht einfach verlängern. Eine stillschweigende Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses über die Probezeit hinaus gilt als Verlängerung des Arbeitsverhältnisses auf die gesamte vereinbarte Ausbildungszeit.

Letzte Änderung: 31.08.2015