Lexikon deiner Rechte 26
In deiner Personalakte werden alle Infos über deinen Werdegang im Betrieb dokumentiert: Von der Bewerbung über deinen Vertrag bis hin zu Abmahnungen oder Tätigkeitsbeschreibungen.
Du kannst deine Personalakte jederzeit einsehen. Wenn dir deine Vorgesetzte zum Beispiel eine Abmahnung ausgesprochen hat, dann schau nach, ob sie tatsächlich aktenkundig ist. Oder: Du hast Widerspruch gegen eine Beurteilung eingelegt? Dann muss der Widerspruch in deiner Personalakte auftauchen!
Wenn es Probleme gibt: Schau dir deine Personalakte zusammen mit einem Jugend- und Auszubildendenvertreter (JAV) oder dem Betriebsrat an. Dies gilt ganz besonders dann, wenn Du eine Erklärung zu Deiner Personalakte abgeben möchtest. Das Recht dazu hast Du.
Letzte Änderung: 22.03.2013