Lexikon deiner Rechte 25

29.09.2007 Pausen - wie viele darfst Du machen?

Das Jugendarbeitsschutzgesetz verschafft dir Ruhepausen, und zwar für

o mindestens 30 Minuten, wenn du zwischen viereinhalb und sechs Stunden arbeitest
o für 60 Minuten, wenn den Arbeitstag länger als sechs Stunden dauert;

Die Pausen können beliebig aufgeteilt sein, aber sie müssen mindestens zehn Minuten dauern. Nach spätestens viereinhalb Stunden ist eine Pause Pflicht.

Wenn du 18 oder älter bist, gibt es per Arbeitszeitgesetz:

o 30 Minuten bei einer Arbeitszeit zwischen sechs und neun Stunden
o 45 Minuten bei einem 9-Stunden-Tag.

Länger als neun Stunden darf niemand ohne Pause beschäftigt werden.

Das sind die Mindeststandards. Dank Betriebsvereinbarungen - abgeschlossen zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber - gibt es oft bessere Konditionen.

Letzte Änderung: 22.03.2013