Lexikon Deiner Rechte 42

Unterstützung auf dem Weg nach OBEN

19.11.2007 Meister-BAfög - wann bekommst du es?

Du willst dich zum Meister, zur Technikerin oder zum Fachkaufmann fortbilden? Wenn du deine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hast, hast du Anspruch auf finanzielle Unterstützung. Dafür gibt es das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, das AFBG.

Dieses Gesetz nennt man auch Meister-BAfög. Nach diesem Gesetz steht dir eine Unterhaltszahlung zu, und zwar als Zuschuss und als Darlehen zu niedrigen Zinsen. Auch Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bis ca. 10.000 ¤ kannst du so mit einem günstigen Kredit finanzieren.

Zuständig sind normalerweise die kommunalen Ämter für Ausbildungsförderung (Kreise und kreisfreie Städte).

Letzte Änderung: 22.03.2013