Lexikon deiner Rechte 11
Wenn du mal krank bist und deshalb nicht zur Arbeit kommen kannst, musst du deiner Firma noch am gleichen Tag Bescheid sagen. Der Arbeitgeber hat ein Recht, unverzüglich zu erfahren, ob er über seine Arbeitnehmer verfügen kann. Außerdem brauchst du eine ärztliche Bescheinigung über deine Arbeitsunfähigkeit (Bescheinigung, dass Du arbeitsunfähig bist, nicht, welche Krankheit Du hast). Du hast drei Tage Zeit, diese Bescheinigung in deiner Firma abzugeben. Manchmal gibt es auch großzügigere betriebliche Regelungen, also: besser sofort nachfragen! Wo? Im Betriebsrat und/oder in der JAV.
Letzte Änderung: 14.09.2015