Lexikon deiner Rechte 21

Gesetze sollen uns schützen

28.09.2007 Jugendarbeitsschutzgesetz - für wen gilt es?

Bist du unter 18? Dann gelten für dich die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, Kurzform JArbSchG. Egal, ob du eine Ausbildung, ein Praktikum oder etwas ähnliches machst; Egal für wie lange oder wo du arbeitest. Das Alter ist entscheidend. Das JArbSchG gilt für die Beschäftigung von Jugendlichen und Jugendlicher im Sinne dieses Gesetzes ist, wer 15, aber noch nicht
18 Jahre alt ist,

Das Jugendarbeitsschutzgesetz sorgt dafür, dass du in deinem Unternehmen nicht so belastet wie ein Erwachsener eingesetzt wirst. Berufsschule, Schicht-, Nacht- und Akkordarbeit, gefährliche Arbeiten, Überstunden, Urlaub und für vieles andere mehr gelten für Jugendliche besondere Vorschriften. Die lohnt es sich anzuschauen, denn viele Unternehmen versuchen, diese Regelungen zu unterlaufen. Wissen ist Macht.

Das Gesetz muss übrigens in jedem Betrieb aushängen!

Letzte Änderung: 22.03.2013