Lexikon deiner Rechte 16

Gewerkschaft Foto: IG Metall

22.09.2015 Gewerkschaften - was machen sie?

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer schließen sich in Gewerkschaften zusammen, damit sie ihre Interessen besser vertreten können. Artikel 9 Abs.3 des Grundgesetzes räumt jedermann (und jeder Frau) das Recht ein, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsverbindungen Vereinigungen zu bilden. Gewerkschaften sind also das organisierte, kollektive Interesse der Arbeitnehmerschaft.

Und dafür setzen sich Gewerkschaften ein: Für die Schaffung von Arbeitsplätzen, besseren Arbeits- und Lebensbedingungen, höheren Löhne, kürzeren Arbeitszeiten, Chancengleichheit etc. - also rundum für die stetige Verbesserung der Arbeitsbedingungen und damit für die Verbesserung der Lebensqualität.

Als Gewerkschaftsmitglied hast du viele Vorteile: Du bekommst kostenlose Informationen, Beratung und Rechtsschutz und kannst an Seminaren teilnehmen. Und Du trägst durch Deine aktive Mitgliedschaft dazu bei, dass die Gewerkschaft auch in Zukunft dafür sorgen kann, dass die Arbeitsbedingungen an den Menschen angepasst werden und nicht umgekehrt.

In Deutschland gibt es das Prinzip der Einheitsgewerkschaft: Die Arbeitnehmer organisieren sich nach Branchen, nicht nach Berufen, Parteizugehörigkeit oder politischer Überzeugung.

Zum Beispiel gibt es:

o die IG Metall für die Metall-, Elektro- und IT-Industrie; für die Textil-, Holz-, und Kunststoffbranche

o ver.di für den gesamten Dienstleistungsbereich
o die IG Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) für die Baubranche usw.
o die IG BCE für den Bergbau, die Chemie- und Energieindustrie

Die einzelnen Gewerkschaften sind im Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) zusammengeschlossen.

Letzte Änderung: 29.09.2015