Lexikon Deiner Rechte 23
Wie du zur Arbeit kommst, ist leider deine Sache. Immerhin: In manchen Unternehmen gibt es schon Betriebsvereinbarungen, die festlegen, dass die Fahrtkosten von Azubis zu erstatten sind. Frag nach, ob das für deinen Betrieb zutrifft!
Allerdings kannst du deine Fahrtkosten beim Lohnsteuerjahresausgleich als Werbungskosten geltend machen.
Letzte Änderung: 31.08.2015