Lexikon Deiner Rechte 27
Am Ende eines Ausbildungsabschnitts wirst du in vielen Betrieben für deine Leistung bewertet. Dafür gibt's Beurteilungsbögen.
Leider orientiert sich die Bewertung von Azubis noch oft an ziemlich verstaubten Maßstäben: Benotet werden zum Beispiel Fleiß, Betragen, Folgsamkeit - das klingt mehr nach 19. statt nach 21. Jahrhundert, oder?
Beurteilungsbögen geben meistens nur den persönlichen Eindruck deiner Ausbilder/-innen wieder - eine ziemlich einseitige Angelegenheit. Wer kann zum Beispiel dein "Denkvermögen" einfach so beurteilen? In einigen Unternehmen gibt es stattdessen die sogenannte Ausbildungsstandkontrolle. Das ist ein sachlicheres Bewertungsverfahren, für das sich auch die IG Metall-Jugend einsetzt.
Manche Betriebe wenden das schon an. Erkundige dich, ob es bei euch eine entsprechende Betriebsvereinbarung gibt!
Wenn nicht: Du kannst bei deinem Ausbilder und bei der Personalabteilung Widerspruch gegen eine unfaire Beurteilung einlegen!
Letzte Änderung: 22.03.2013