Lexikon deiner Rechte 03

03.09.2015 Berufsschule

Als Azubi bist du berufsschulpflichtig. Dein Betrieb muss dich für den Berufsschulunterricht und damit zusammenhängende Veranstaltungen, z.B. eine Betriebsbesichtigung, freistellen.

Unterrichtszeit ist Arbeitszeit. Die Freistellung gilt für den Unterricht inklusive Pausen und für die Wegstrecke zwischen deinem Betrieb und der Berufsschule. Wenn der Unterricht vor 9.00 Uhr beginnt, musst du vorher nicht mehr zur Arbeit.

Als Jugendliche/-r (unter 18) musst du in zwei Fällen nach der Berufsschule nicht mehr in den Betrieb:

Wenn der Unterricht länger als fünf Stunden (5x45 Minuten) dauert, aber nur einmal die Woche;

Wenn du Blockunterricht hast, und mindestens 25 Unterrichtsstunden (jeweils 45 Minuten) an fünf Tagen in der Woche stattfinden;

Wenn du schon 18 oder älter bist, kann das unter Umständen auch für dich gelten, und zwar dann, wenn es einen entsprechenden Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung gibt.

Letzte Änderung: 28.08.2015