Lexikon deiner Rechte 04

Man kann nie genug gefördert werden

04.09.2015 Bildungszeit in Baden-Württemberg. Auch während deiner Ausbildung möglich!

Seit Juli 2015 gilt in Baden-Württemberg das neue Bildungszeitgesetz. Hier ist geregelt, dass Arbeitnehmer und auch Auszubildende sich von ihrer Tätigkeit beim Arbeitgeber freistellen lassen können, um an Bildungsangeboten teilzunehmen. Arbeitnehmer haben jedes Jahr die Möglichkeit bis zu 5 Tage Bildungszeit zu beantragen.

Auszubildende haben einen Anspruch auf 5 Tage Bildungszeit während ihrer gesamten Ausbildung.

Wie man diese Zeiten beantragt und wofür man diese nutzen kann, erfährst du bei deiner IG Metall in Heidelberg.

Heidelberg@igmetall.de

Letzte Änderung: 28.08.2015