Betriebliche Altersvorsorge

09.08.2007 Sozialversicherungsfreiheit bei der Entgeltumwandlung wird in selber Form und Höhe wie bisher über 2008 hinaus unbefristet fortgesetzt.

Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der betrieblichen Altersversorgung beschlossen.

Mit dem Gesetzentwurf wird die Sozialversicherungsfreiheit der Entgeltumwandlung in selber Form und Höhe wie bisher über 2008 hinaus unbefristet fortgesetzt. Außerdem wird das Lebensalter für die Unverfallbarkeit von arbeitgeberfinanzierten Betriebsrentenanwartschaften vom 30. auf das 25. Lebensjahr abgesenkt.

Letzte Änderung: 20.03.2013