5 Jahre für Holocaust-Leugner

Demokratie weiterentwickeln - eine ständige Herausforderung

16.02.2007 Der Holocaust-Leugner Ernst Zündel ist wegen Volksverhetzung zur Höchststrafe von fünf Jahren verurteilt worden.

Der 67 Jahre alte Angeklagte hatte aus dem kanadischen Exil den Massenmord an den Juden während der NS-Zeit systematisch bestritten. Mit dem Urteil folgte das Mannheimer Landgericht in dem seit mehr als einem Jahr dauernden Prozess dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte gefordert, das Leugnen des Holocaust nicht länger unter Strafe zu stellen. "Hätte es dieses Verfahren nicht gegeben, hätten die Rechten einmal weniger Gelegenheit gehabt, sich Gehör zu verschaffen", erklärte der Verteidiger Hans Ulrich Beust.

Beust, der nach eigenen Angaben nicht dem politischen Umfeld des 67-jährigen Angeklagten angehört, forderte kein konkretes Strafmaß. Er verlangte jedoch, die Haftzeit in Kanada anzurechnen. Zwei weitere Verteidiger hatten für Freispruch plädiert. Der Verurteilte sitzt seit dem 1. März 2005 in Haft.

Die Anwälte Zündel kündigten nach dem Urteil an, in Revision zu gehen.

Letzte Änderung: 20.03.2013