Geheimes Gehaltssystem? Teil 2
Die SAP AG hat beim Arbeitsgericht Mannheim gegen die mit drei Mandaten im Betriebsrat der SAP AG vertretende Liste ProBetriebsrat im Januar 2007 eine sog. Einstweilige Verfügung beantragt, um so in letzter Sekunde zu verhindern, dass den Kolleginnen und Kollegen der SAP AG ihr Gehaltssystem umfassend erläutert wird. Der eiligst angesetzte Gerichtstermin war am Freitag, den 2.2.2007.
Der Schriftsatz des Arbeitgebers vom 25. Januar 2007 lautet:
Die SAP AG, gesetzlich vertreten durch den Vorstand [...], beantragt, wegen Dringlichkeit des Falles ohne mündliche Anhörung der Beteiligten Dr. Eberhard Schick, Dr. Johannes Reich und Ralf Kronig durch den Vorsitzenden allein den Erlass folgender Einstweiliger Verfügung:
"Den Beteiligten zu 2. - 4. [BR-Mitglieder Liste ProBetriebsrat] wird bei Meidung eines Ordnungsgeldes, dessen Höhe in das Ermessen des Gerichts gestellt wird, ersatzweise Ordnungshaft aufzugeben es zu unterlassen, das Dokument 'Das Gehaltssystem 2007 - nur Zielgehälter (Z-Systeme)' gegenüber Dritten, die nicht dem Betriebsrat der Beiligten zu 1. [also dem Betriebsrat der SAP AG] angehören, zu offenbaren."
Das ist schon sehr heftig - siehe auch unsere Meldung vom 2.2.07 - Linkliste unten.
Am heutigen Tag hat das Gericht entschieden, den Antrag des Arbeitgebers auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückzuweisen. Damit haben die Antragsgegner, die BR-Mitglieder der Liste ProBetriebsrat, also Recht mit ihrer Absicht, die Kolleginnen und Kollegen über das gültige SAP-Gehaltssystem zu informieren. Und nun? Klar ist, dass bis auf weiteres der Arbeitgeber den Prozess verloren hat. Wenn er jetzt um Schadensbegrenzung bemüht ist und berücksichtigt, dass ein modernes Unternehmen eine umfassend informierte Belegschaft braucht, lässt er es jetzt dabei bewenden und beendet den Gerichtsweg. Wenn nicht, dann kann der Arbeitgeber in die 2. Instanz gehen und Beschwerde beim Landesarbeitsgericht Mannheim einlegen - wir werden sehen, was der "beste Arbeitgeber 2006" macht und weiter berichten.
Außerhalb der SAP AG wird der Gang des Arbeitgebers zum Arbeitsgericht schon heute nicht verstanden, denn fast überall werden zumindest innerbetrieblich die Entlohnungsgrundsätze und die Gehaltsmodalitäten ganz selbstverständlich publiziert.
Zunächst gratulieren wir der Liste ProBetriebsrat für ihr erfolgreiches Engagement im Sinne der Belegschaftsinformation. Wir hoffen, dass sie letztendlich erfolgreich bei ihren Bemühungen sind, die Regularien zur Gehaltsrunde, zum Gehaltsmanagementsystem und zum Bonusplan zukünftig betriebsintern transparent zu machen.
Links:
08.2.2007 - Das Handelsblatt zum Arbeitsgerichtsprozess der SAP-Leitung
08.2.2007 - Handelsblatt-Online zum Arbeitsgerichtsprozess der SAP-Leitung
2.2.2007 - Geheimes Gehaltssystem? Teil 1
Meinung eines SAP Mitarbeiters . . . .
Der Wert der Mitarbeiter - die Saarbrückener Formel
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Letzte Änderung: 20.03.2013