Jetzt freie Tage beantragen!

IG Metall: Tarif

17.10.2024 Bis zum 31. Oktober können Beschäftigte in der M+E Industrie beantragen das Tarifliche Zusatzgeld (T-ZUG) in tarifliche Freistellungstage für das Jahr 2025 umzuwandeln.

In der Metall- und Elektroindustrie gibt es seit dem Jahr 2019 die Möglichkeit, das Tarifliche Zusatzgeld (T-ZUG) in Höhe von 27,5 % des individuellen Monatsverdienstes in acht zusätzliche freie Tage umzuwandeln.
Wir beantworten die wichtigsten Fragen dazu.

Was ist überhaupt das Tarifliche Zusatzgeld (T-ZUG)?

Das Tarifliche Zusatzgeld ist eine dauerhafte tarifliche Einmalzahlung, die die IG Metall in der Tarifrunde 2018 durchgesetzt hat. Sie besteht aus zwei Teilen, dem Tariflichen Zusatzgeld (T-ZUG) und dem Zusatzbetrag (ZUB).

Wie hoch ist der T-ZUG?

Der T-ZUG beträgt individuell 27,5 % eines Monatsverdienstes. Hinzu kommt der ZUB in Höhe von 18,5 % der EG 7 (ERA) für alle Vollzeitbeschäftigten. In 2024 betrug der ZUB 651,50 EUR.
Teilzeitbeschäftigte erhalten den ZUB anteilig entsprechend ihrer Arbeitszeit.

Auszubildende und dual Studierende erhalten 27,5 % der jeweiligen Ausbildungsvergütung. Der Zusatzbetrag für Auszubildende und dual Studierende berechnet sich entsprechend der Anbindungsprozente.

Was sind die T-ZUG Tage bzw. die tarifliche Freistellungszeit?

Bestimmte Beschäftigte haben die Möglichkeit anstelle der Auszahlung des T-ZUGs 8 zusätzliche freie Tage zu bekommen. Diese Tage werden als tarifliche Freistellungszeit bezeichnet. Wenn du dich dafür entscheidest, entfällt der Anspruch auf den T-ZUG komplett. Es besteht aber weiter Anspruch auf ZUB.

Wer kann die freien Tage wählen?

Schichtbeschäftigte in Vollzeit, die seit mindestens drei Jahren in drei oder mehr Schichten oder nur in der Nachtschicht arbeiten und zum 1. Januar des Folgejahres (in dem sie die freien Tagen nehmen wollen) mindestens fünf Jahre im Betrieb sind. Sowie Beschäftigte, die mindestens fünf Jahre in Wechselschicht arbeiten und sieben Jahre im Betrieb sind.

Mütter und Väter, die ihre Kinder unter acht Jahren im eigenen Haushalt betreuen. Erstmalig ist ein Antrag möglich mit einer mindestens zweijährigen ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit zum Zeitpunkt der Antragsstellung. Es gilt ein zweimaliger Anspruch pro Kind zur Betreuung von Kindern, die im eigenen Haushalt leben, bis zum vollendeten 8. Lebensjahr.

Pflegende Männer und Frauen, die Angehörige ersten Grades - Eltern, Kinder, Partnerin, Partner oder Schwiegereltern - mit mindestens Pflegegrad 1 häuslich pflegen. Aber auch in Fällen akuter Pflege ist ein kurzfristiger Antrag auf die acht Tage im Anschluss an die zehn Tage gesetzliche Akutpflege möglich.

Achtung: In vielen Betrieben gibt es Vereinbarungen, die den Kreis der Anspruchsberechtigten für die Wahlmöglichkeit erweitern. Frag hier am besten deinen Betriebsrat.

Was muss ich tun, wenn ich die freien Tage wählen möchte?

Wer die T-ZUG Tage wählen möchte, muss dies bis zum 31. Oktober für das Folgejahr beim Arbeitgeber geltend machen. Das genaue Verfahren erfragst du am besten bei deinem Betriebsrat.

Können auch Azubis oder Studierende die Wahlmöglichkeit nutzen?

Nein, die Wahlmöglichkeit ist während der Ausbildung nicht vorgesehen. Auszubildende und dual Studierende sind zum Lernen im Betrieb, daher muss auch sichergestellt sein, dass alle Inhalte ohne übermäßigen Druck vermittelt werden können.

Können Teilzeitbeschäftigte auch die acht Tage wählen?

Beschäftigte, die nach dem 1. Januar 2019 auf Teilzeit oder verkürzte Vollzeit reduziert haben und Kinder betreuen oder Angehörige pflegen, können die tarifliche Freistellungszeit ebenfalls wählen. Ausgenommen sind Schichtarbeiterinnen und Schichtarbeiter mit verkürzter Arbeitszeit, in Teilzeit oder verkürzter Vollzeit. Wenn sie jedoch Kinder oder Pflege als Antragsgrund angeben, haben auch sie Anspruch auf die tarifliche Freistellungszeit. Obwohl der Anspruch auf T-ZUG bei verkürzter Arbeitszeit nur anteilig entsprechend der geleisteten Arbeitszeit besteht, kommen in der Regel auch für Teilzeitbeschäftigte acht zusätzliche Tage heraus: Wer etwa jeden Tag nur vier Stunden arbeitet, erhält eben acht freie Vier-Stunden-Tage. Komplizierter kann es bei unregelmäßigen Arbeitszeiten werden. Frag hier am besten Deinen Betriebsrat.

Kann ich auch in Altersteilzeit freie Tage wählen?

Beschäftigte in Altersteilzeit können leider keine freien Tage statt T-ZUG wählen. Hintergrund ist unter anderem, dass die Deutsche Rentenversicherung die Freistellungstage als eine Reduzierung der Arbeitszeit ansieht, die dem Hälftigkeitsgrundsatz in Altersteilzeit zuwiderläuft. Im Ergebnis wäre damit dann das Vorliegen von "Altersteilzeitarbeit" im Sinne des Gesetzes und damit auch die Steuerfreiheit der Aufstockungsbeträge des Altersteilzeitentgelts gefährdet.

Deine Frage ist nicht dabei? Dann melde dich bei uns oder bei deinem Betriebsrat.

Achtung: Der T-ZUG, die Umwandlung in freie Tage und der ZUB sind tarifvertragliche Leistungen. Anspruch haben nur Mitglieder der IG Metall.

Letzte Änderung: 17.10.2024