M&E - Nächste Sonderzahlung im Juli!

IG Metall: Tarif

13.07.2024 Der T-ZUG, das tarifliche Zusatzgeld und der Zusatzbetrag stehen in diesem Monat zur Auszahlung an - wir beantworten die wichtigsten Fragen.

In den tarifgebundenen Unternehmen der Metall- und Elektroindustrie können sich die Beschäftigten Ende Juli über eine weitere tarifliche Zahlung freuen: Der T-ZUG, das Tarifliche Zusatzgeld, wird ausgezahlt. Wir beantworten die wichtigsten Fragen dazu.

Was ist das Tarifliche Zusatzgeld?
Das Tarifliche Zusatzgeld ist eine dauerhafte tarifliche Einmalzahlung, die die IG Metall in der Tarifrunde 2018 durchgesetzt hat. Sie besteht aus zwei Teilen, dem tariflichen Zusatzgeld (T-ZUG) und dem Zusatzbetrag (ZUB).

Wie hoch ist der T-ZUG?
Der T-ZUG beträgt individuell 27,5 % eines Monatsverdienstes. Hinzu kommt der ZUB in Höhe von 18,5 % der EG 7 (ERA) für alle Vollzeitbeschäftigten. In diesem Jahr beträgt der ZUB 651,50 EUR.
Teilzeitbeschäftigte erhalten den ZUB anteilig entsprechend ihrer Arbeitszeit.

Auszubildende und dual Studierende erhalten 27,5 % der jeweiligen Ausbildungsvergütung. Der Zusatzbetrag für Auszubildende und dual Studierende berechnet sich entsprechend der Anbindungsprozente.

Wer hat Anspruch auf den T-ZUG?
Beschäftigte, Auszubildende und Studierende, die Mitglied der IG Metall sind und in tarifgebundenen Betrieben der Metall- und Elektroindustrie arbeiten, haben Anspruch auf den T-ZUG, wenn sie am 31.07. in einem Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis stehen und dem Betrieb ununterbrochen mindestens 6 Monate angehört haben.

Achtung: In vielen Betrieben gelten eigene Haustarifverträge oder sogenannte Anerkennungstarifverträge. Da kommt es darauf an, ob der Arbeitgeber im Vertrag sämtliche Flächentarifverträge in der Metall- und Elektroindustrie anerkennt, auch mit zwischenzeitlichen Neuerungen - oder etwa nur die Tariferhöhungen.

Was passiert bei Krankheit?
Arbeitsunfähigkeit führt nicht automatisch zum Ruhen des Arbeitsverhältnisses, daher besteht der Anspruch auf das T-ZUG und ZUB fort. Dies gilt auch dann, wenn der Entgeltfortzahlungszeitraum bereits abgelaufen ist.

Was passiert, wenn ich den Betrieb verlasse?
Wenn das Arbeitsverhältnis vor dem 31. Juli endet, hat man keinen Anspruch auf den T-ZUG. Endet das Arbeitsverhältnis erst danach und man erfüllt die sechsmonatige Wartezeit, besteht ein Anspruch, der aber anteilig gekürzt werden kann.

Was passiert bei Elternzeit?
Während der Elternzeit ruht das Arbeitsverhältnis kraft Gesetzes, da die Leistungspflichten aus dem Arbeitsverhältnis während der Dauer der Elternzeit ruhen. Bei Elternzeit können T-ZUG und ZUB folglich anteilig gekürzt werden oder völlig entfallen.

Was sind die T-ZUG Tage bzw. die tarifliche Freistellungszeit?
Bestimmte Beschäftigte haben die Möglichkeit anstelle der Auszahlung des T-ZUGs 8 zusätzliche freie Tage zu bekommen. Diese Tage werden als tarifliche Freistellungszeit bezeichnet. Wenn du dich dafür entscheidest, entfällt der Anspruch auf den T-ZUG komplett. Es besteht aber weiter Anspruch auf ZUB.

Wer kann die freien Tage wählen?
Beschäftigte, die in Drei-, Nacht-, oder Wechselschicht arbeiten, können wählen. Außerdem Beschäftigte, die Angehörige pflegen oder ein Kind unter 8 Jahren betreuen.

Achtung: In vielen Betrieben gibt es Vereinbarungen, die den Kreis der Anspruchsberechtigten für die Wahlmöglichkeit erweitern. Frag hier am besten deinen Betriebsrat.

Was muss ich tun, wenn ich die freien Tage wählen möchte?
Wer die T-ZUG Tage wählen möchte, muss dies bis zum 31. Oktober für das Folgejahr beim Arbeitgeber geltend machen. Das genaue Verfahren erfragst du am besten bei deinem Betriebsrat.

Können auch Azubis oder Studierende die Wahlmöglichkeit nutzen?
Nein, die Wahlmöglichkeit ist während der Ausbildung nicht vorgesehen. Auszubildende und dual Studierende sind zum Lernen im Betrieb, daher muss auch sichergestellt sein, dass alle Inhalte ohne übermäßigen Druck vermittelt werden können.

Muss ich sonst noch etwas wissen?
Beim ZUB gibt es eine weitere Besonderheit: In Abhängigkeit von der wirtschaftlichen Lage in deinem Betrieb kann es sein, dass die Auszahlung des ZUB verschoben wird, oder ganz entfällt. Ob dies in deinem Betrieb der Fall ist, erfährst du bei deinem Betriebsrat.

Deine Frage ist nicht dabei? Dann melde dich bei uns oder bei deinem Betriebsrat.

Achtung: Der T-ZUG und der ZUB sind tarifvertragliche Leistungen. Anspruch haben nur Mitglieder der IG Metall.

Letzte Änderung: 11.07.2024