Anhebung der Haldex-Betriebsrenten

IG Metall: Pressemitteilung

18.03.2024 Auf Antrag zweier ehemaliger Haldex-Betriebsratsmitglieder passt SAF-HOLLAND ab 1. Mai 2024 die Haldex-Betriebsrenten im Sinne von § 16 Betriebsrentengesetz um 8 Prozent an.

19.03.2024 Der ehemalige Haldex-Betriebsratsvorsitzende (bis 2012) und der stellvertretende Vorsitzende (bis 2009) hatten sich am 10.1.2024 schriftlich an den neuen Eigentümer SAF-HOLLAND in Bessenbach (bei Aschaffenburg) gewandt: "Wir beantragen, die laufenden Betriebsrenten auf Grund der Inflationsentwicklung 2021 bis 2023 gemäß § 16 Abs. 2 Betriebliches Altersversorgungsgesetz (BetrAVG) ab 01.01.24 um 16,7 Prozent anzuheben. Gelten sollte dies auch für alle anderen Versorgungsberechtigten, deren Betriebsrenten mindestens drei Jahre laufen."

Nach nochmaligem Anschreiben vom 20.2. hat die Geschäftsführung der SAF-HOLLAND GmbH reagiert und mit Schreiben vom 1.3.24 schriftlich zugesagt, die Renten der Betriebsrentnerinnen und -Rentner der Haldex GmbH Heidelberg "ab 01.05.2024 um insgesamt 8 % nach oben anzupassen".

Die mehrere Hundert Betroffenen waren am 20.10.2023 in einem zweiseitigen Schreiben von SAF informiert worden: "Zur strategischen Optimierung der unternehmerischen Aktivitäten haben die Haldex GmbH und die SAF-HOLLAND GmbH entschieden, die Haldex GmbH auf die SAF-HOLLAND GmbH durch Aufnahme zu verschmelzen. Mit Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister am 29.09.2023 erlosch die Haldex GmbH. Der bisherige Betrieb der Haldex GmbH in Heidelberg bleibt nach der Verschmelzung zunächst als neuer Standort der SAF-HOLLAND GmbH erhalten. Ihre Ansprüche auf betriebliche Versorgungsleistungen richten sich damit kraft Gesetzes nunmehr gegen die SAF-HOLLAND GmbH. Zusammenfassend bedeutet die Verschmelzung für Sie keine Änderung an der Art und Höhe Ihrer Versorgungsleistungen. Zukünftige Anpassungsprüfungen nach Maßgabe von § 16 BetrAVG orientieren sich an der wirtschaftlichen Lage der SAF-HOLLAND GmbH."

Die Haldex-Betriebsrenten (rein Arbeitgeber-finanziert) beruhen ursprünglich auf Leistungen einer im vormaligen Familienbetrieb Graubremse GmbH in den 1960er-Jahren eingeführten "Unterstützungskasse". Die in einer Betriebsvereinbarung festgelegten Anwartschaften sind im Vergleich zu anderen Betriebsrenten relativ niedrig. Bis 1992 wurden sie drei Mal angehoben und belaufen sich auf maximal 140 Euro im Monat.

Anpassungsleistungen an die Inflationsentwicklung gemäß § 16 BetrAVG gab es in rund 60 Jahren auch nur ein Mal (2007 "freiwillig" um 1,5 Prozent). Die Begründung der abgelehnten Anpassungen unter der Graubremse (bis 1984), dem Echlin-Konzern (bis 1998) und danach Haldex war immer gleich: "Finanzielle Verluste", "Verlustvorträge" bzw. "schlechte wirtschaftliche Lage der GmbH". Erst ab 2016 verzeichnete die Haldex GmbH Heidelberg offiziell wieder positive Ergebnisse, 2017 eine Umsatzrendite von 5,8 Prozent.

Seit der Schließung des Haldex-Werks in Heidelberg-Wieblingen mit der Verlagerung der Produktion nach Ungarn und der Entwicklung nach England arbeiten in Heidelberg nur noch acht Beschäftigte für Haldex (jetzt SAF), auf dem früheren Furukawa-Gelände im Stadtteil Rohrbach. Vom letzten Personalleiter für Heidelberg und Ungarn, Trutzel, hat sich SAF 2023 getrennt.

Nach Klagen einiger Betriebsrentner 2018 vor dem Arbeitsgericht auf Anpassung der Renten hatten alle Rentnerinnen und Rentner 2019 per gerichtlichem Vergleich eine Einmalzahlung von 90 Euro erhalten. Die Haldex-Geschäftsführung sagte zu, ab 2021 positive Entscheidungen vorzunehmen, was tatsächlich nicht erfolgt ist.

Die SAF-HOLLAND GmbH hat 1250 Beschäftigte und ist Teil der SAF-HOLLAND-Group mit 3700 Beschäftigten. Die beiden Haldex-Betriebsrentner hatten in ihrem Anpassungsantrag auch auf die wirtschaftlichen Zahlen von SAF verwiesen sowie auf in Zukunft ebenfalls prognostizierte positive Ergebnisse. Die GmbH verzeichnete zum Beispiel 2021 einen Umsatz von 620 Millionen Euro und eine Umsatzrendite von sieben Prozent. Sie ist Teil der SAF-HOLLAND SE-Group und trägt rund ein Drittel zu deren Umsatz bei. Die EBIT-Margen der SE lagen von 2020 bis 2022 zwischen 6,1 und acht Prozent, bei Eigenkapitalquoten zwischen 29,5 und 36,6 Prozent. Durch die beantragten Betriebsrenten-Anpassungen wird der Jahresgewinn der SAF-GmbH minimal um weniger als 0,1 Prozent, das bereinigte Bruttoergebnis der SE um nicht mal 0,2 Promille verringert.

Nach § 16 Betriebsrentengesetz haben Anpassungen nach billigem Ermessen unter Abwägung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens und der Belange der Rentnerinnen und Rentner zu erfolgen. Die Verpflichtung gilt als erfüllt, wenn die Anpassung nicht geringer ist als der Anstieg des Verbraucherpreisindexes oder der Nettolöhne vergleichbarer Arbeitnehmergruppen des Unternehmens im Prüfungszeitraum. (Alternativ kann sich der Betrieb auch verpflichten, laufende Leistungen jährlich um wenigstens ein Prozent anzupassen.)

SAF begründet seine Anpassungsentscheidung mit einer Kombination aus verschiedenen Kriterien: "Auf der Seite der Versorgungsempfänger haben wir sowohl die Entwicklung des Verbraucherpreisindexes laut Statistischem Bundesamt berücksichtigt als auch die Entwicklung der einschlägigen Tariflöhne als Vergleichsmaßstab für die Entwicklung der Nettolohnentwicklung vergleichbaren Arbeitnehmer im Anpassungsprüfungszeitraum. Begrenzender Faktor auf Unternehmensseite war die wirtschaftliche Lage der SAF HOLLAND GmbH. Wir haben dabei die Eigenkapitalentwicklung anhand der Entwicklung der letzten Jahre für die Zukunft prognostiziert und kommen zu dem Ergebnis, dass unter Berücksichtigung der zusätzlichen Anpassungslast durch die Anhebung eine begrenzte Anpassung der Betriebsrenten um 8 % noch vertretbar ist."

Letzte Änderung: 18.03.2024