Der Trafobaustein wird jetzt ausgezahlt

IG Metall: Information

22.02.2024 Mit der Februar-Abrechnung erhalten Beschäftigte in der M+E Industrie mit dem Trafobaustein eine Sonderzahlung von zusätzlich 18,4 Prozent von ihrem Monatsentgelt.

Wir beantworten die wichtigsten Fragen rund um die Sonderzahlung Transformationsbaustein (Trafobaustein) in der Metall- und Elektroindustrie.

Was ist der Trafobaustein?

Der Trafobaustein ist eine weitere dauerhafte tarifliche Einmalzahlung neben dem zusätzlichen Urlaubsgeld, dem tariflichen Zusatzgeld (T-ZUG) und dem "Weihnachtsgeld". Die IG Metall hat den Trafobaustein mit dem Tarifabschluss in der Metall- und Elektroindustrie im März 2021 durchgesetzt. Außerhalb Baden-Württembergs heißt der Trafobaustein Transformationsgeld (T-Geld).

Der Trafobaustein kann nach Vereinbarung zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber auch zur Sicherung von Beschäftigung eingesetzt werden.

Wie hoch ist der Trafobaustein?

Der Trafobaustein beträgt 18,4 Prozent des jeweiligen monatlichen regelmäßige Arbeitsentgelts.

Wer bekommt den Trafobaustein?

Beschäftigte und Auszubildende in tarifgebundenen Betrieben der Metall- und Elektroindustrie, die jeweils am 28. Februar eines Kalenderjahres in einem Arbeitsverhältnis oder Ausbildungsverhältnis stehen und zu diesem Zeitpunkt dem Betrieb ununterbrochen sechs Monate angehört haben.

Dual Studierende und Leiharbeitnehmer*innen haben keinen Anspruch auf den Trafobaustein.

Achtung: In vielen Betrieben gelten eigene Haustarifverträge oder sogenannte Anerkennungstarifverträge. Da kommt es darauf an, ob der Arbeitgeber im Vertrag sämtliche Flächentarifverträge in der Metall- und Elektroindustrie anerkennt, auch mit zwischenzeitlichen Neuerungen - oder etwa nur die Tariferhöhungen.

Wann bekomme ich den Trafobaustein?

Der Trafobaustein wird als Einmalzahlung mit der Abrechnung für den Februar eines Kalenderjahres fällig.

Was ist mit Beschäftigten in Teilzeit und Altersteilzeit?

Teilzeitbeschäftigte erhalten den Trafobaustein ganz normal wie die anderen Sonderzahlungen: 18,4 Prozent ihres regelmäßigen individuellen Monatsentgelts.

Beschäftigte in Altersteilzeit erhalten den Trafobaustein. Für die Berechnung wird ihr Altersteilzeitentgelt, also das halbierte frühere Vollzeitentgelt, zugrunde gelegt. Im Blockmodell gilt dies sowohl für die Arbeits-, wie für die Freistellungsphase. Der Trafobaustein fließt daher nicht in die Berechnung der Aufstockungsbeträge ein.

Was gilt in Elternzeit?

Beschäftigte in Elternzeit erfüllen grundsätzlich die Voraussetzungen für den Trafobaustein. Da das Arbeitsverhältnis während der Elternzeit jedoch ruht, wird der Anspruch für die Zeit des Ruhens anteilig gekürzt. Beispiel: Du gehst im Laufe des Jahres 6 Monate in Elternzeit, folglich erhältst Du nur die Hälfte Deines Trafobausteins.

Was passiert bei Krankheit?

Arbeitsunfähigkeit für nicht automatisch zum Ruhen des Arbeitsverhältnisses, daher besteht der Anspruch auf den Trafobaustein. Dies gilt auch während des Krankengeldbezugs.

Wie berechnet sich das "regelmäßige individuelle Monatsentgelt"?

Berechnungsgrundlage sind die festen Entgeltbestandteile des laufenden Monats - also vor allem das monatliche Grundentgelt - zuzüglich des Monatsdurchschnitts der variablen Entgeltbestandteile der letzten drei Monate. Das sind: die leistungsabhängigen variablen Entgeltbestandteile - also das Leistungsentgelt (Akkord, Prämie etc.), sowie die Zuschläge für Spät-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit, Erschwerniszuschläge, individuelle Prämien, Provisionen und Zulagen aus dem Durchschnitt der letzten dreiabgerechneten Monate, jedoch ohne Mehrarbeitsentgelt und Auslösen.

Grob heißt das: Schaue nach, was Du in den letzten Monaten im Durchschnitt verdient hast und ziehe die Bezahlung für die Überstunden ab. Davon bekommst Du 18,4 Prozent.

Ich verlasse den Betrieb. Bekomme ich den Trafobaustein?

Wenn du im Austrittsjahr am Auszahlungsstichtag (28. Februar)in einem Arbeitsverhältnis/Ausbildungsverhältnis stehst und die Wartezeit erfüllt ist, besteht der Anspruch anteilig.

Beispiel: Wenn Du zum 1. Juli aus dem Betrieb ausscheidest, dann erhältst Du anteilig den Trafobaustein für die Monate Januar bis Juni - also für 6 von 12 Monaten, die Hälfte Deines jährlichen Anspruchs.

Anspruchsberechtigte Beschäftigte oder Auszubildende, deren Arbeitsverhältnis im Kalenderjahr kraft Gesetzes oder Vereinbarung ruht, erhalten keine Leistung. Ruht das Arbeitsverhältnis im Kalenderjahr teilweise, so erhalten sie den Trafobaustein anteilig.

Der Trafobaustein kann auch "zur Beschäftigungssicherung" verwendet werden. Wie geht das?

Der Trafobaustein kann in Betrieben, in denen eine Arbeitszeitabsenkung bei vorübergehenden Beschäftigungsproblemen aufgrund von strukturellen Problemen erfolgt, als Ausgleichszahlung verwendet werden, um die mit der Reduzierung der Arbeitszeit einhergehende Absenkung des Entgelts zu vermeiden oder zu vermindern. Dazu muss eine Betriebsvereinbarung (freiwillig) abgeschlossen werden.

Dies gilt nicht für Auszubildende. Hier kann der Trafobaustein nicht anderweitig verwendet werden.

Letzte Änderung: 22.02.2024