AR-Wahl SAP AG - Wahl per Delegierte?
Die Amtsperiode der aktuellen Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat der SAP AG endet mit der SAP-Hauptversammlung am 10. Mai 2007. Daher stehen für den Aufsichtrat, das höchste Kontrollgremium der Unternehmensführung, im Frühjahr 2007 Neuwahlen an. Der alte wie der neue SAP-Aufsichtsrat besteht laut Mitbestimmungsgesetz aus 16 AR-Mitgliedern - 8 Vertreter der Anteilseigner (Aktionäre) und 8 Arbeitnehmervertreter.
Wer wählt wen?
Die Mitglieder des Aufsichtsrats werden von der Hauptversammlung gewählt, soweit sie nicht in den Aufsichtsrat zu entsenden oder als Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer nach dem Mitbestimmungsgesetz (MitbestG'76) zu wählen
sind (Link § 101 AktG). Die Wahl der 8 Arbeitnehmervertreter (siehe Anmerkung 1) findet bei der SAP AG laut § 9 Abs. 1 MitbestG'76 indirekt, d.h. per Delegierte statt, es sei denn, dass von den wahlberechtigten
SAP-ArbeitnehmerInnen zuvor eine "unmittelbare Wahl" beschlossen wird.
Die "direkte Demokratie" wagen
Damit eine "unmittelbare Wahl" der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat möglich wird, müssen gem. § 9 Abs. 3 MitbestG allerdings drei Bedingungen erfüllt sein:
1. Es muss an den Hauptwahlvorstand ein Antrag gerichtet werden, der von einem Zwanzigstel der wahlberechtigten Arbeitnehmer des Unternehmens unterzeichnet sein muss (das sind bei SAP mind. 841 Unterschriften);
2. An der Abstimmung über den gültig unterschriebenen Antrag muss sich mindestens die Hälfte der wahlberechtigten Arbeitnehmer beteiligen (das sind mind. 8.403 Wahlberechtigte);
3. Der Antrag auf "unmittelbare Wahl" muss die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhalten.
Die Betriebsratsmehrheit sagt nein
Die Liste ProBetriebsrat hat zur Unterstützung der Prozedur für die "unmittelbare Wahl" am 30.11.06 einen entsprechenden Antrag in den Betriebsrat eingebracht, um die für diese "unmittelbare Wahl" erforderlichen 841
unterstützenden Unterschriften aus der Belegschaft zu bekommen. Die Betriebsratsmehrheit (insbesondere WfD und MUT) hat sich diesem Antrag leider nicht angeschlossen.
Eigeninitiative wird belohnt
Inzwischen ist durch Eigeninitiative einiger Betriebsratsmitglieder die Einholung der erforderlichen Unterschriften gestartet und tatsächlich mit positivem Ergebnis durchgeführt worden: Bis zum Abgabetermin des unterschriebenen
Antrages, 16. Januar 2007, 18:00 Uhr, konnten von den Initiatoren weit über 900 Unterstützerunterschriften zusammengetragen werden. Die erste Hürde ist also genommen!
Und jetzt ist die Belegschaft gefragt
Für die Überwindung der nächsten beiden Hürden ist die Belegschaft am Zuge: Wir bitten alle wahlberechtigten ArbeitnehmerInnen, sich an der Abstimmung über die "unmittelbare Wahl" zu beteiligen, damit die
Belegschaft die ArbeitnehmervertreterInnen in den Aufsichtsrat der SAP AG selbst wählen kann. Weitere Informationen erhalten sie im Betriebsrat und durch die Aushänge der Wahlvorstände.
Der Hauptwahlvorstand könnte die Abstimmung erleichtern
Laut § 18 der Wahlordnung zum MitbestG (2002) sind auch Wahlgeräte erlaubt (eVoting). Den genauen Text siehe in unserer Linkliste: Einsatz von Wahlgeräten. Für eine flexible und mobile Belegschaft - wie bei SAP
- wäre dieser Weg vorteilhaft, um die Teilnahmemöglichkeit an der Abstimmung über die "unmittelbare Wahl" zu erhöhen. Kann eVoting, ein Verfahren, das im Sept. 06 für die "Beschlussfassung über die Wahl
eines unternehmenseinheitlichen Betriebsrates" bei der SAP Deutschland AG & Co. KG (SAP LGD) angewendet wurde, für die Abstimmung über eine "unmittelbare Wahl bei der SAP-Aufsichtsratswahl" verkehrt sein?
Anmerkung 1: Zu den ArbeitnehmervertreterInnen:
Für den Aufsichtsrat der SAP AG sind laut MitbestG'76 acht Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer zu wählen, und zwar fünf Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer (Definition gem. § 3 Abs. 1 Nr. 1 MitbestG), ein Aufsichtsratsmitglied der leitenden Angestellten (gem. § 3 Abs. 1 Nr. 2 MitbestG) und zwei Vertreter von Gewerkschaften (gem. § 7 Abs. 2 Nr. 2 MitbestG 1976). Dabei müssen die sich zur Wahl stellenden Gewerkschaften in der SAP selbst oder in einem anderen Unternehmen vertreten sein, dessen Arbeitnehmer nach diesem Gesetz an der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern der SAP AG teilnehmen. Die Gewerkschaftsvertreter sollen die Erfahrungen der ArbeitnehmerInnen außerhalb der SAP AG mit in die Arbeitnehmerbank einbringen.
Anmerkung 2: Mitbestimmung ist von den Gewerkschaften gewollt. Sie dient
• den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und ihrer freien Entfaltung,
• der Demokratisierung der Wirtschaft,
• der Gleichberechtigung von Kapital und Arbeit,
• der Kontrolle von Unternehmensmacht.
Mitbestimmung ist integraler Bestandteil des "Deutschen Corporate Governance Kodex". Der Kodex will das Vertrauen der internationalen und nationalen Anleger, der Kunden, der Mitarbeiter und der Öffentlichkeit in die Leitung und
Überwachung deutscher börsennotierter Aktiengesellschaften fördern.
Links:
Stellungnahme von ProBetriebsrat zum Thema Direktes Wahlverfahren (nur SAP-intern):
§ 111 AktG - Aufgaben und Rechte des Aufsichtsrats
Unternehmensmitbestimmung in Deutschland und Europa
Corporate Governance im SAP-Aufsichtsrat
Wer sitzt seit wann im SAP-Aufsichtsrat?
19.1.2007 - Handelsblatt: DAX-Schwergewichte unter Kuratel
Die Rolle der Externen im Aufsichtrat - Beispiel SAP
Deutscher Corporate Governance Kodex
30 Jahre Mitbestimmungsgesetz '76
Meinungsumfrage über die Mitbestimmung
Letzte Änderung: 20.03.2013