Keine Einigung bei den Textilern

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16.03.2023 Der Druck in den Betrieben muss erhöht werden. Nächste Verhandlung am 31. März 2023

Stuttgart/Kaarst. Die dritte Verhandlung in der Tarifrunde der westdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie ist am Mittwochabend ohne Ergebnis zu Ende gegangen. Ivan Curkovic, Mitglied der Verhandlungskommission und in der IG Metall Baden-Württemberg für die Branchen zuständig: "Das Angebot der Arbeitgeber ist unzureichend und kommt nicht ansatzweise in die Nähe unserer Forderung. Die Beschäftigten brauchen deutlich mehr Geld im Portemonnaie. Wir werden nun die Warnstreiks in den Betrieben intensivieren und den Druck erhöhen."

Die Arbeitgeber hatten ein nur leicht verbessertes Angebot vorgelegt. Darüber hinaus haben sie der Forderung der Gewerkschaft nach einem Festbetrag von 200 Euro monatlich und der Fortführung des Tarifvertrages für Altersteilzeit eine Absage erteilt, weswegen die IG Metall den Verhandlungstisch verlassen und weitere Arbeitsniederlegungen angekündigt hat. "Es ist eine Unverschämtheit, dass die Arbeitgeber den Altersteilzeit-Tarifvertrag nicht fortführen wollen. Das hätte zur Folge, dass die älteren Kolleginnen und Kollegen keine tarifliche Möglichkeit für einen gleitenden Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand mehr haben. Dem werden wir nicht zustimmen", so Curkovic.

An einer verhandlungsbegleitenden Aktion vor dem Verhandlungslokal in Kaarst (Nordrhein-Westfalen) nahmen rund 750 Beschäftigte. Seit Anfang März hatten bundesweit mehr als 13.000 Beschäftigte ein klares Signal an die Arbeitgeber geschickt. Allein in Baden-Württemberg beteiligten sich rund 3500 Kolleginnen und Kollegen an insgesamt über 30 betrieblichen Aktionen.

Die IG Metall fordert für die rund 100.000 Beschäftigten der Textil- und Bekleidungsindustrie eine tabellenwirksame Entgelterhöhung von 8 Prozent, mindestens aber 200 Euro mehr Geld monatlich. Außerdem sollen die Regelungen zur Altersteilzeit weiterlaufen und verbessert werden.

Die nächste Verhandlung findet am 31. März 2023 statt.

Letzte Änderung: 16.03.2023