Starke Gewerkschaften in Aufsichtsräten

IG Metall: Presse

09.02.2022 Eine erste Einschätzung des EUGH zu Gunsten von gewerkschaftlichen Vertreter*innen in europäischen Aufsichtsräten

Der Hintergrund ist ein Antragsverfahren der deutschen Gewerkschaften IG Metall und ver.di gegen das Softwareunternehmen SAP SE. Das deutsche Unternehmen hatte sich im Jahr 2014 von einer Aktiengesellschaft nach deutschem Recht in eine SE umgewandelt. Bei einer solchen Umwandlung wird zwischen einem besonderen Verhandlungsgremium der Arbeitnehmer*innen (BVG) und der Unternehmensleitung darüber verhandelt, wie die Mitbestimmung im künftigen Unternehmen, also der SE, gestaltet wird.

Bei SAP hatte das BVG und das Unternehmen u.a. vereinbart, dass zukünftig der eigenständige Wahlgang für die Vertreter*innen der Gewerkschaften und somit die Beteiligungsgarantie der Gewerkschaften im Aufsichtsrat wegfallen kann.

ver.di und IG Metall halten die entsprechenden Regelungen in der Vereinbarung für nichtig. Das Bundesarbeitsgericht hat sich inhaltlich der Argumentation der beiden Gewerkschaften angeschlossen. Nach seiner Auffassung gehören die im gesonderten Wahlverfahren von den Gewerkschaften vorgeschlagenen Vertreter*innen der Arbeitnehmer*innen im Aufsichtsrat nach dem deutschen SE-Beteiligungsgesetz zu den prägenden Elementen der Unternehmensmitbestimmung in Deutschland, weshalb gesicherte Sitze und separate Wahlen von Gewerkschaftsvertreter*innen im Aufsichtsrat auch in der durch Umwandlung gegründeten SE sicherzustellen sind. Es sei Sache des nationalen Rechts der Mitgliedstaaten, die wesentlichen Bestandteile der Mitbestimmung zu definieren.

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Letzte Änderung: 09.02.2022