Wissenswerten: Steuererklärung 2021

Lohnsteuerhilfeverein

01.02.2022 Ob Werbungskosten oder Pendlerpauschale - in vielen Fällen lohnt eine Einkommensteuererklärung für Beschäftigte.

Wir unterstützen unsere Metallerinnen und Metaller bei ihrer Einkommensteuererklärung. In Kooperation mit dem Lohnsteuerhilfeverein LBG werden Mitglieder beraten und die Steuererklärung erstellt. Wir zeigen, was Steuerpflichtige wegen der Coronapandemie beachten sollten, was die Mobilitätsprämie ist und bis wann die Steuererklärung beim Finanzamt sein muss.

Welche Fristen müssen eingehalten werden?

Die Steuererklärung für das Jahr 2021 wird für die gesetzlich verpflichteten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Rentnerinnen und Rentner am 31. Juli 2022 fällig, wenn sie diese selbst erstellen. Da der 31. Juli in diesem Jahr ein Sonntag ist, muss die Steuererklärung spätestens am 1. August 2022 beim Finanzamt eingetroffen sein. Die verlängerte Frist bis 28. Februar 2023 gilt nur, wenn die Abgabe über einen Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater erfolgt.

Was kostet das?

Für Mitglieder der IG Metall entfällt die Aufnahmegebühr und sie zahlen je nach Einkommen einen sozial gestaffelten Beitrag.

Mehr Infos findet ihr über die weiterführenden Links.

Termine könnt ihr direkt telefonisch unter 06221 98 24 0 vereinbaren.

Letzte Änderung: 31.01.2022