Bildungszeitgesetz in Baden Württemberg

Gib mir 5! - DGB-Kampagne fuer ein Gesetz zur Bildungszeit

06.07.2015 Ab 1. Juli 2015 haben nun auch alle Beschäftigten in Baden Württemberg, Anspruch auf fünf Arbeitstage bezahlte Freistellung für Weiterbildung und Qualifizierung.

Am 11. März 2015 hat die Landesregierung gegen den erbitterten Widerstand von Opposition und Arbeitgebern das Gesetz zur Bildungszeit beschlossen. Der Weg ist endlich frei für einen Ausbau der Weiterbildung und der Stärkung des Ehrenamtes in Baden Württemberg. Ein großer Erfolg für die IG Metall und den Gewerkschaften im Land.
Das Bildungszeitgesetz, das am 1.Juli 2015 in Kraft getreten ist, ermöglicht allen Beschäftigten in Baden Württemberg einen jährlichen Anspruch von fünf Arbeitstage bezahlter Freistellung für politische und berufliche Bildung sowie Qualifizierung für ehrenamtliches Engagement. Auszubildende und dual Studierende können während ihrer Ausbildungszeit einmal diesen Anspruch geltend machen.
Die Gewerkschaften, auch und gerade die IG Metall bietet mit ihren regionalen und zentralen Seminarangeboten eine intensive politische Bildungsarbeit an. Mit dem Bildungsprogramm 2015, für Aktive in Betrieb und Gesellschaft in Baden Württemberg, sprechen wir besonders interessierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Gewerkschafter(innen), Vertrauensleute und Betriebsräte und Betriebsrätinnen an, die sich aktiv am betrieblichen und gesellschaftlichen Leben und Handeln beteiligen wollen.

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Gesetz

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Angebote der IG Metall Baden Württenberg

Angebote der IG Metall Baden Württenberg

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Bildungszeitgesetz

Bildungszeitgesetz

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Letzte Änderung: 06.07.2015