Aufruf zur bundesweiten Betriebsratswahl

Das Gesetz als Werkzeug

23.02.2006 Die Würde des Menschen ist unantastbar

Da die Marktwirtschaft aus sich allein nicht sozial wirksam sein kann, muss der Staat Rahmenbedingungen (z.B. Gesetze) schaffen, damit sich auch soziale Ansprüche durchsetzen können. Die Marktwirtschaft erfährt also ganz gewollt Korrekturen und Ergänzungen. Wenn es z.B. im Art. 14 Abs. 2 des Grundgesetzes heißt: "Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zu gleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen", so ist dies zunächst nur eine Absichtserklärung und ein Glaubensbekenntnis. Erst die "konkrete" Ausgestaltung des Sozialstaats zeigt, ob den Worten Taten folgen, d.h. ob die soziale Komponente umgesetzt werden kann. Der Betriebsrat ist mit seinen im Gesetz (Betriebsverfassungsgesetz) verankerten Mitbestimmungsrechten ein solcher Eckpfeiler für die Korrektur der Marktwirtschaft, ein Garant für den Sozialstaat.

Die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland, das Grundgesetz, bekennt sich in Artikel 20 zum freiheitlich, demokratischen Prinzip. Die freiheitlich, demokratische Wertvorstellung beruht u.a. auf dem Bekenntnis zur Würde des Menschen (Artikel 1 GG). Per Grundgesetz wird deshalb auch jedem (nicht nur den Deutschen) das Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit zugesichert (Artikel 2 GG).

Diese Grundrechte gelten eben nicht nur im Privatbereich, sie haben auch im Arbeitsalltag, also auch am Arbeitsplatz, im Betrieb zu gelten. D.h. der Mensch darf nicht fremd gesteuert, nicht zum Spielball mächtiger Interessen und auch nicht in existentieller Abhängigkeit vom Willen eines Dritten (Einflussreicheren) gehalten werden. 'Autonomie', 'Mündigkeit', 'Emanzipation' und 'Selbstbestimmung' sind zu wichtig für eine moderne, demokratische Gesellschaft, als dass man darauf in der Arbeitswelt verzichten könnte. Willkür widerspricht unserem Grundgesetz.

Um diese Rechte zu verwirklichen, muss sich der Mensch auch in der Arbeitswelt (Mitarbeiter) im Rahmen des Möglichen seine Umwelt (seinen Arbeitsplatz und seine Arbeitsbeziehungen) selbst einrichten können. Laut Grundgesetz sind alle Menschen vor dem Gesetze gleich. Und genau für die Durchsetzung dieser fundamentalen Grundsätze und Gestaltungsrechte in der Arbeitswelt setzt sich ein Betriebsrat ein. Der Betriebsrat ist "ein wertschöpfendes Team auf vertrauensvoller Basis", dass sich für die Interessen der Belegschaft einzusetzen hat. Deshalb rufen wir alle ArbeitnehmerInnen auf, sich aktiv an der kommenden Betriebsratswahl 2006 zu beteiligen.

Letzte Änderung: 21.03.2013