Bernhard Schweigert obsiegt

02.02.2006 Fristlose Kündigung nicht gerechtfertigt - Schmitthelm nicht zu Komromiss bereit

Arbeitsrichter Lothar Jordan legte wie bereits in der Güteverhandlung den Vertretern der Arbeitgeberfirma mehrfach nahe, es in der Streitsache um die Vorgänge in der Nacht, als der Härteofen abtransportiert werden sollte, mit einer Abmahnung bewenden zu lassen, da die Kündigung aus vielerlei Aspekten voraussichtlich keinen Bestand haben könnte. Weder der Geschäftsführer noch der Anwalt der Firma, der für gewöhnlich den Konzernherrn vertritt und auch aus dem Westerwald eigens für den Prozess angereist war, hatten - so war der Eindruck den sie bei den zahlreichen Zuschauern hinterließen - keinen Millimeter Spielraum. Also kam es, wie es das Gericht angekündigt hatte: Die Klage unseres Kollegen hatte Erfolg, er muss also spätestens, wenn die Urteilsbegründung vorliegt, weiterbeschäftigt werden.

Letzte Änderung: 21.03.2013