Erfolg vor dem Arbeitsgericht

13.12.2005 Erfolg vor dem Arbeitsgericht Heidelberg, Lohnkürzung für Betriebsratsvorsitzenden Martin Hornung verhindert!

Am 9. Dezember musste die Geschäftsführung der Fa. Haldex in Wieblingen (ehemals Graubremse) vor dem Arbeitsgericht Heidelberg einem Vergleich mit dem Betriebsratsvorsitzenden, Martin Hornung, zustimmen und ihm vorenthaltenen Lohn (rund 9.000 Euro) in voller Höhe nachzahlen. Haldex hatte dem Betriebsrat von Juni bis November 2005 den Lohn um 40 Prozent gekürzt. Begründung: Die Beschäftigtenzahl sei unter 200 gefallen, eine Freistellung für Betriebsratstätigkeit laut Gesetz nicht mehr notwendig.
Zuvor war die mechanische Fertigung nach Ungarn,Slowenien und Polen verlagert worden, verbunden mit rund 60 Zwangs-Entlassungen und bis heute andauernden Versorgungs-und Lieferproblemen. Ferner wurden acht Betriebsvereinbarungen zu Lohn und Arbeitszeit gekündigt. Außerdem musste der Betriebsrat im Juni 2005 Vereinbarungen zu flexibler Arbeitszeit und Beschäftigungssicherung (32 Stundenwoche mit 8,6 % Lohnverlust für fast 60 Prozent der Beschäftigten) abschließen, um weitere 16 Kündigungen zu verhindern. Da auch der neue ERA-Entgelttarifvertrag innerhalb von weniger als vier Monaten eingeführt werden sollte, machte Martin Hornung weiter von seinem Recht auf Freistellung für Betriebsratstätigkeit Gebrauch.
Ende November verurteilte auch die Delegiertenkonferenz der IG Metall Heidelberg diese Maßnahme der Geschäftsführung und ihres Rechtsanwalts. Die Delegierten sahen darin eine Behinderung von Betriebsratsarbeit sowie einen Angriff auf die betriebliche Demokratie. Sie erklärten sich mit dem Betriebsrat solidarisch und forderten die Rücknahme der Maßnahme.Im übervollen Gerichtsaal und zu einer Kundgebung vor dem Arbeitsgericht erschienen 70 Metaller/innen, darunter auch Betriebsräte vieler anderer Metallbetriebe.
Nach über einer Stunde Verhandlung musste der Rechtsvertreter der Firma Vergleichsvorschlägen des Gerichts sowie von Dr. Mathias Helmke, Rechtsanwalt von Martin Hornung, die Zustimmung erteilen. Danach muss nicht nur der Lohn zu 100 Prozent nachgezahlt werden, sondern es wurde auch eien Regelung getroffen, wonach der Betriebsratsvorsitzende bis 31. März 2006 weiter voll für Betriebsratstätigkeit freigestellt ist und danach grundsätzlich zu 67,8 Prozent.

Anhang:

Erfolg vor dem Arbeitsgericht

Erfolg vor dem Arbeitsgericht

Dateityp: JPEG-Grafik

Dateigröße: 705.92KB

Download

Letzte Änderung: 21.03.2013