Weitere Mindestlöhne vereinbart

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23.01.2009 Beschluss im Bundestag - auch Großwäschereien erfasst IG-Metall will weitergehenden Mindestlohn- Arbeitgeber halten dagegen

Die Mindestlohnregelungen sollen auf sechs weitere Branchen ausgedehnt werden und damit für Hunderttausende Arbeitnehmer zusätzlich gültig sein. Das beschloss der Bundestag mit den Stimmen von Union und SPD. Für das neue Gesetz votierten in namentlicher Abstimmung 398 Abgeordnete, 108 stimmten dagegen. 50 Parlamentarier enthielten sich. Die Koalitionspartner hatten monatelang um einen Kompromiss gerungen.

Nun fehlt noch die Zustimmung des Bundesrats, damit die gesetzlichen Lohnuntergrenzen für industrielle Großwäschereien, das Wach- und Sicherheitsgewerbe, die Abfallwirtschaft, die Bergbauspezialdienste, den Bereich Aus- und Weiterbildung sowie die Pflegedienste eingeführt werden können. Diese Branchen hatten die Aufnahme in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz beantragt.

Die IG Metall forderte die Bundesregierung auf, verbindliche Mindestlöhne für die Leiharbeitsbranche einzuführen. Die von der Koalition angestrebte Regelung im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sei unzureichend, weil so Lohndumping nicht verhindert werden könne, sagte der Zweite Vorsitzende der IG Metall, Detlef Wetzel, in Frankfurt am Main.
Der Arbeitgeberverband Gesamtmetall konterte, vielen Menschen würde die Chance auf einen beruflichen Wiedereinstieg genommen, wenn die Forderungen nach Mindestlohn und Gleichbezahlung von Zeitarbeitnehmer und Stammbelegschaften Wirklichkeit würden.

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Mindestlöhne in weiteren Branchen

Mindestlöhne in weiteren Branchen

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Letzte Änderung: 18.03.2013