Mindestentgelte im Elektrohandwerk

IG Metall - Wir verstehen unser Handwerk

17.04.2019 Die Mindestentgelte steigen 2020 um 4,4 Prozent. Dies geben IG Metall und ZVEH in einer gemeinsamen Pressemitteilung bekannt.

  • Entgeltniveau liegt deutlich über dem gesetzlichen Mindestlohn
  • Abschluss sichert Teilhabe an der guten wirtschaftlichen Entwicklung
  • Tarifvertrag soll allgemeinverbindlich werden

Frankfurt am Main - Mit Beginn des kommenden Jahres steigen die Branchenmindestentgelte in den elektro- und informationstechnischen Handwerken um 4,4 Prozent. Das haben IG Metall und der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) vereinbart. Ab 1. Januar 2020 werden die Mindestentgelte auf 11,90 Euro je Stunde erhöht. Danach steigen sie bis 2023 jährlich um 50 Cent. Ab 1. Januar 2024 liegen sie dann bei 13,95 Euro.

Alwin Boekhoff, Verhandlungsführer der IG Metall: "Erstmals bekommen alle Beschäftigten, die mit elektrotechnischen Arbeiten unmittelbar zu tun haben, das Branchenmindestentgelt und nicht, wie bisher, nur Monteure. Das Mindestentgelt für das Elektrohandwerk liegt damit deutlich über dem gesetzlichen Mindestlohn von 9,35 Euro, der ab dem kommenden Jahr gilt."

Vizepräsident Dr. Gerd Böhme, Verhandlungsführer des ZVEH: "Der Abschluss sichert für die Beschäftigten die Teilhabe an der guten wirtschaftlichen Entwicklung und für die Elektrobetriebe einen gleichen, fairen Wettbewerb an der unteren Entgeltlinie. Damit schließen wir Dumpinglöhne aus."

Der Tarifvertrag tritt am 1. Januar 2020 in Kraft und endet ohne Nachwirkung am 31. Dezember 2024. IG Metall und ZVEH streben an, auch diesen Tarifabschluss vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales wieder für allgemeinverbindlich erklären zu lassen. Dann gilt er für die mehr als 500.000 Beschäftigten in allen Betrieben der Elektrohandwerke. Die Allgemeinverbindlichkeit des derzeit noch geltenden Tarifvertrags über ein Mindestentgelt in den Elektrohandwerken läuft Ende dieses Jahres aus.

Letzte Änderung: 17.04.2019