Lamy verliert vor Gericht

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17.10.2018 Das Gericht hat entschieden: Die Betriebsratswahl bei Lamy ist aufgrund Gesetzesverstößen unwirksam.

Am 16.10.2018 hat das Arbeitsgericht Heidelberg das erwartete Urteil gefällt und die Wahlanfechtung per Beschluss bestätigt. Die IG Metall hatte nachgewiesen, dass die Geschäftsführung bei der Betriebsratswahl im März Wahlbeeinflussung betrieben und der Wahlvorstand 24 Fehler gemacht hat. Das Gericht hat nicht alle Verstöße beurteilt, sondern drei herausgenommen und seinen Beschluss darauf gestützt: Der Wahlvorstand hat es im Wahlausschreiben versäumt, die erforderliche Zahl von Stützunterschriften zu nennen; eine der drei Listen hat auch zu wenig Unterschriften enthalten; und der Wahlvorstand hat Langzeitkranke angeschrieben, obwohl diese das nicht verlangt hatten. Dies habe das Wahlergebnis beeinflussen können. Die IG Metall hat auch ihr Anfechtungsrecht nicht rechtsmissbräuchlich wahrgenommen, wie von der Geschäftsführung behauptet. So das Gericht.

Die Wahl bei Lamy ist aufgrund dieser Verstöße gegen das Betriebsverfassungsgesetz und die Wahlordnung unwirksam und muss wiederholt werden. Während Firmen gewöhnlich die "schriftliche Urteilsbegründung abwarten", hat die Geschäftsführung die Rhein-Neckar-Zeitung und den Mannheimer Morgen schon eine Woche vorher zu Pressegesprächen geladen und bereits vor dem Urteil "Berufung" angekündigt. Laut RNZ vom 16. Oktober legt sie nun Beschwerde gegen den Beschluss ein und "geht auch davon aus, dass der Betriebsrat Berufung einlegen wird". Nach der Devise: Zeit gewinnen, damit der Betriebsrat weiter im Amt bleibt, bis zur Rechtskraft.

Letzte Änderung: 17.10.2018