Ratgeber: Hitze im Büro

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24.07.2018 Wenn der Arbeitsplatz im Sommer zur tropischen Zone wird, müssen Beschäftigte das nicht einfach hinnehmen. Auch der Arbeitgeber ist in der Pflicht. Doch welche Regeln gelten?

Wenn das Thermometer Richtung 30 Grad klettert, schmilzt nicht nur das Eis. Auch der Kopf und so mancher Gedanke scheinen in der Hitze zu zerfließen - besonders wenn Mensch vom Hals abwärts in Hemd und Krawatte oder Blaumann steckt.

Anders als in der Schule gibt es am Arbeitsplatz kein Hitzefrei. Aber wenn es im Büro oder in der Werkshalle zu warm wird, muss der Arbeitgeber Abhilfe schaffen. Hitze ist nicht nur unangenehm, sie kann die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit senken. Sie macht müde und schränkt die Konzentration ein, kann zu Herz-Kreislauf-Problemen führen und das Risiko für Arbeitsunfälle erhöhen.

Aber: Welche Maßnahmen sind zu ergreifen, damit die Hitze erträglich bleibt?

Seit dem 23. Juni 2010 greift eine neue Technische Regel für Arbeitsstätten (ASR). Sie formuliert klar nachprüfbare Bedingungen, unter denen eine Überschreitung der 26-Grad-Grenze überhaupt erlaubt ist. Hiermit wird beispielsweise ausgeschlossen, dass schon im Frühjahr oder noch im Herbst hinter Glasfassaden oder in Fabrikhallen geschwitzt wird. Außerdem gibt es klarere und strengere Maßnahmen, damit die Sommerhitze erträglicher wird:

  • die effektive Steuerung des Sonnenschutzes,
  • die effektive Steuerung der Lüftungseinrichtungen(zum Beispiel Nachtauskühlung)
  • die Lüftung in den frühen Morgenstunden,
  • die Nutzung von Gleitzeitregelungen zur Arbeitszeitverlagerung,
  • die Lockerung der Bekleidungsregelungen

und

  • die Bereitstellung geeigneter Getränke.

Die Umsetzung dieser und weiterer Maßnahmen sind mit dem Betriebsrat zu beraten, zu beschließen und durchzuführen.

Weitere Informationen gibt es auf der Internetseite der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin baua.de und in der Geschäftsstelle.

Letzte Änderung: 25.07.2018