Nimm dir Bildungszeit

Bildungszeit Baden-Wuerttemberg: 5 Tage pro Jahr

05.09.2017 Bildungsangebote für 2018 nach dem Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg

Nach dem Bildungszeitgesetz in Baden-Württemberg haben Beschäftigte einen Anspruch auf 5 Arbeitstage pro Jahr für Bildung und Qualifizierung gegenüber ihrem Arbeitgeber.
Mit dem Gesetz haben alle Beschäftigten einen jährlichen Anspruch auf fünf Arbeitstage bezahlte Freistellung für politische und berufliche Bildung sowie Qualifizierung für ehrenamtliches Engagement. Auszubildende und dual Studierende können während ihrer Ausbildungszeit einmal diesen Anspruch geltend machen.
Eine soziale und demokratische Gesellschaft mit informierten, interessierten und aktiven Bürgerinnen und Bürgern, braucht politische Bildung.
Bildung war und ist eine wichtige Grundlage zur Gestaltung einer demokratischen Gesellschaft und zur Beteiligung ihrer Menschen.

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Seminarangebote_2018

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Letzte Änderung: 05.09.2017