LAG stärkt Bildungszeit

Bildung in der IG Metall: Klar. Kompetent. Kollegial.

17.08.2017 Was ist politische Bildung und ist ein Seminar der IG Metall vom Bildungszeitgesetz abgedeckt? Darüber entschied jetzt das Landesarbeitsgericht.

12 Verfahren an den Arbeitsgerichten im Südwesten, überwiegend aus der Metall- und Elektroindustrie, beschäftigen sich aktuell mit dem Bildungszeitgesetz. In fast allen Fällen streiten die Parteien um Begriff und Inhalt der politischen Weiterbildung: Arbeitgeber haben Anträge auf Fortbildung mit der Begründung abgelehnt, die Bildungsmaßnahme entspreche nicht den Anforderungen des Bildungszeitgesetzes Baden-Württemberg. Dagegen haben Beschäftigte - im aktuellen Fall ein Verfahrensmechaniker eines Automobilzulieferers - geklagt.

Das LAG hat nun in einer Verhandlung klargestellt, dass der Begriff politische Weiterbildung weit zu verstehen sei und zum Beispiel auch Informationen über gesellschaftliche und soziale Zusammenhänge einschließe. Eine Begrenzung auf Staatsbürgerkunde entspreche nicht dem Willen des Gesetzes. Diese Einschätzung findet sich auch in den bisherigen erstinstanzlichen Urteilen. Im konkreten Fall ging es um das Seminar "Arbeitnehmer in Betrieb, Wirtschaft und Gesellschaft".

Aus Sicht der IG Metall ist die bisherige Rechtsprechung nicht nur ein Erfolg für die Beschäftigten, sondern auch ein wichtiges Signal an die Landesregierung, die eine Evaluierung des Gesetzes plant.

Letzte Änderung: 16.08.2017